5.5.2021 – +++ Fußgängerin angefahren und geflüchtet +++
HOF. Mit ihrem Hund war am frühen Dienstagmorgen eine Fußgängerin auf dem Gelände einer Tankstelle unterwegs, als eine bislang unbekannte Autofahrerin sie anfuhr und von der Unfallstelle flüchtete.
Gegen 5.30 Uhr fuhr die Fahrerin eines blauen Autos, vermutlich eines Passats, an der Tankstelle in der Wunsiedler Straße rückwärts. Sie hatte nicht auf die Fußgängerin geachtet, die sich hinter ihrem Auto befand und stieß mit dieser zusammen, beziehungsweise schob diese nach Hinten. Ein Augenzeuge berichtete von einem deutlichen Knall, den die Fahrerin mitbekommen haben muss. Dennoch setzte sie ihre Fahrt in Richtung Stadtmitte fort. Das Kennzeichen des Autos ist bislang nicht bekannt, womöglich erbringt die Auswertung der Videoaufzeichnung dazu noch nähere Hinweise.
Die Fußgängerin verletzte sich durch den Zusammenstoß und suchte einen Arzt auf. Ihren Hund konnte sie zum Glück noch rechtzeitig wegziehen, sodass dieser keine Verletzungen davontrug.
Die Fahrerin des Volkswagens wird wie folgt beschrieben:
Etwa 25 Jahre alt, 175 Zentimeter groß, schlank, schulterlange, glatte Haare. Sie trug eine helle Hose und eine dunkle Jacke.
Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Hof unter der Tel.-Nr. 09281/704-0 entgegen.
+++ Umgebauter Roller fährt zu schnell +++
HOF. Etwa 60 Stundenkilometer schnell war am Dienstagabend ein 20-Jähriger im Stadtgebiet mit einem Kleinkraftrad-Roller unterwegs.
Kurz vor 18.45 Uhr fiel einer Zivilstreife der Benelli-Roller auf, mit dem sein Fahrer auf der Ernst-Reuter-Straße unterwegs war. Während der Nachfahrt stellten die Polizisten Geschwindigkeiten bis zu 60 Kilometer in der Stunde fest. Bei der anschließenden Kontrolle konnte der 20-Jährige nur eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen. Diese reichte für die Fahrt mit dem Roller nicht aus und so bekommt der Fahrer eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Wie er einräumte, wurde am Roller Einiges umgebaut, um eine höhere Endgeschwindigkeit zu erreichen.
Der Halter des Rollers war mit einem anderen Gefährt vor Ort. Gegen ihn leiteten die Beamten ein Strafverfahren ein, da er dem Fahrer gestattete, ohne entsprechende Fahrerlaubnis mit dem Roller zu fahren. Zudem stellten die Polizisten das Zweirad als Beweismittel sicher.