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el vpi13.2.2020 – +++Geschwindigkeitskontrollen +++

Hof: 46 Autofahrer mussten bei einer Radarkontrolle der Verkehrspolizei am Mittwochnachmittag in der Oelsnitzer Straße beanstandet werden. 41 kommen mit einer Verwarnung davon, gegen 5 musste ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. der Tagesschnellste war mit 85 bei zulässigen 50 km/h unterwegs. Ihn erwartet zusätzlich ein Fahrverbot.

Rehau: Lediglich elf von knapp 500 Fahrzeugen waren zu schnell. Dies ist das recht erfreuliche Ergebnis einer Radarkontrolle am Mittwochvormittag in Rehau.

Der Schnellste war mit 71 Sachen innerhalb der Ortschaft unterwegs. Alle elf erwartet ein Verwarnungsgeld.

 

+++ Transporter mit Campinggas stillgelegt +++

A 9 / Berg: Eine Zollstreife kontrollierte am Mittwochabend in Berg einen polnischen Kleintransporter.

Dabei kam ihnen die Ladung nicht ganz geheuer vor. Die hinzugezogenen Spezialisten der Hofer Verkehrspolizei stellten fest, dass das geladene Gefahrgut auf dem Transporter nicht gesichert war. Alleine deshalb war die Fahrt für den 66-jährigen Fahrer zunächst beendet.

Allerdings kam es für ihn noch weit schlimmer. Die Spezialisten stellten zudem fest, dass die gefahrgutrechtliche Kennzeichnung der einzelnen Verpackungsstücke die vorgeschriebene Mindestgröße nicht einhielt. Deshalb ist ein Weitertransport nicht möglich.

Die polnische Halterfirma muss sich nun zusammen mit dem Verpacker der Ware um eine Lösung bemühen.

Den Fahrer erwartet ein Bußgeld von gut 300 Euro, für den Verpacker der Ware wird es erheblich teurer.

 

+++ Fahrerlaubnis reicht nicht aus +++

A 9 / Münchberg: Ohne die erforderliche Führerscheinklasse E für große Anhänger war am Mittwochvormittag ein polnischer Berufskraftfahrer mit seinem PKW-Gespann auf der A9 in Richtung Süden unterwegs.

Bei der Kontrolle durch eine Streife der Autobahnpolizei konnte er lediglich die Klassen B für PKW und C für LKW vorweisen. Für das Gespann wäre zumindest BE erforderlich gewesen.

Gegen den 60-jährigen Polen wird nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Sein Beifahrer konnte mit der richtigen Fahrerlaubnis die Fahrt fortsetzen.



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