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el wun5.12.2020 - +++ Polizei löst Partys auf +++

Wunsiedel - In den frühen Abendstunden des Freitags meldete der Sicherheitsdienst des Landratsamtes Wunsiedel mehrere Jugendliche in der Tiefgarage. Die sechs Teenager im Alter zwischen 13 und 17 Jahren hatten auch Bier und Wein dabei. Sie standen ohne Abstand zusammen und hatten sich offensichtlich zum Feiern dort getroffen. Die Polizeibeamten leiteten je ein Verfahren gegen die Jugendlichen ein. Diese haben ein Bußgeld in Höhe von mindestens 150 Euro zu erwarten. Bei einem 17-Jährigen dürfte das Bußgeld deutlich höher werden, da er bereits zum wiederholten Male wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt wurde.

Gegen 22:30 Uhr entdeckten Polizisten nach einem Hinweis in einer Wohnung in der Wunsiedler Bergstraße fünf junge Männer. Diese hielten sich dort ohne Abstand in der Wohnung auf und kamen zudem aus fünf Haushalten. Auch hier leiteten die Beamten Verfahren gegen die 18 bis 21-Jährigen ein. 

In beiden Fällen wurden die Treffen aufgelöst und Platzverweise durch die Polizei ausgesprochen.

 

+++ Unfallflüchtige überführt +++

Wunsiedel - Eine Autofahrerin aus Bernstein erstattete am Freitagabend Anzeige bei der Wunsiedler Polizei, da ihr auf einem Supermarktparkplatz in Wunsiedel geparkter Toyota am Heck beschädigt wurde. Sie hatte zunächst aufgrund der Dunkelheit den Schaden beim Losfahren nicht bemerkt und war zu Hause auf eine Meldung in Facebook gestoßen. Ein Zeuge hatte den Unfall bemerkt und seine Feststellungen veröffentlicht, nachdem die Fahrerin zwar anhielt und sich den Schaden ansah, anschließend allerdings wegfuhr. Die 74-jährige Fahrerin des verursachenden Autos konnte schließlich ermittelt und zu Hause angetroffen werden. Während der geparkte Wagen nur am Heck und der Anhängekupplung beschädigt war, konnte bei dem Volkswagen der Rentnerin ein massiver Schaden über die rechte Fahrzeugseite festgestellt werden. Der Gesamtschaden dürfte bei etwa 3.500 Euro liegen.

Die Polizei weist aber darauf hin, dass das Veröffentlichen von personenbezogenen Daten auch in sozialen Netzwerken ohne die Einwilligung des Betroffenen verboten ist. Hierunter fallen auch Bilder mit Kennzeichen von Fahrzeugen oder Gesichter. Polizeiliche Veröffentlichungen erfolgen hingegen erst, wenn dies durch einen Richter geprüft wurde. Bei diesem Unfall war weder ein vollständiges Kennzeichen noch die Tatverdächtige zu erkennen.



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