22.12.2024– +++ Streitigkeit endet mit gebrochener Nase +++
HOF - Am frühen Sonntagmorgen besuchte eine 24jährige mit ihrem 33jährigen Begleiter die Hofer Altstadtpassage. Gegen 05:30 Uhr gerieten die beiden zunächst verbal in Streit. Kurz darauf verständigte der Begleiter den Notruf und teilt mit, dass er soeben von der Dame geschlagen werde. Bei Eintreffen der Streife konnten die beiden sichtlich alkoholisierten Streithähne angetroffen werden. Der Geschädigte klagte über Schmerzen und blutete aus der Nase. Der Rettungsdienst wurde hinzugezogen und verbrachte den Geschädigten zur Behandlung seiner Nasenbeinfraktur ins Klinikum. Die Angreiferin muss sich nun, wegen Körperverletzung, strafrechtlich verantworten.
+++ Verkehrsunfall mit Personenschaden + FW bei Verkehrsmaßnahmen beleidigt +++
KÖDITZ - Am Samstagnachmittag, gegen 16 Uhr, befuhr eine 62jährige KIA-Fahrerin die B173 von Hof kommend in Richtung Naila. Auf Höhe er Abzweigung nach Dörnthal beabsichtigte die 62jährige nach links abzubiegen und übersah dabei ein entgegenkommendes und vorfahrtsberechtigtes Fahrzeug. Ein Zusammenstoß konnte nicht mehr vermieden werden. Die Unfallverursacherin erlitt eine Thoraxprellung. Auch die VW-Fahrerin und Beifahrerin des entgegenkommenden Fahrzeuges wurden leicht verletzt. Der Rettungsdienst und Feuerwehr wurden hinzugezogen. Die schwangere VW-Fahrerin verkam vorsorglich ins Klinikum Es entstand ein Sachschaden von rund 8000 Euro. Die Fahrbahn musste für die Dauer der Unfallaufnahme, bis zur Bergung der Fahrzeuge gesperrt werden. Die Absicherung der Unfallstelle erfolgte vor Ort durch die Feuerwehr Köditz.
Im Zuge der Absicherungsmaßnahmen während der Straßensperrung fuhr ein 32jähriger Mercedesfahrer heran, welchem offenbar die Bedeutung einer Straßensperre nicht bekannt war oder auf eine Sonderbehandlung hoffte. Auf Grund der andauernden Sperrung wurde der Mercedesfahrer gebeten zu wenden und die Unfallstelle zu Umfahren. Zum Dank für die Auskunft betitelte der ungestüme 32jährige die Feuerwehrkräfte als „Kasper“ und „Arschlöcher“. Der Fahrzeugführer wird sich für sein respektloses Verhalten nun strafrechtlich verantworten müssen.