11.6.2020 – +++ 64 Fahrzeuge zu schnell +++
Hof, Plauener Straße: 64 Fahrzeugführer, die sich nicht an die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h hielten, stellten Beamte der VPI Hof bei einer Geschwindigkeitsmessung in Hof, der Plauener Straße, am Mittwochmorgen fest. Ganz besonders eilig hatte es ein 55Jähriger aus Schmölln mit seinem VW. Er wurde mit 79 km/h gemessen.
+++ Viel zu schnell bei Regen unterwegs +++
A 9 - Berg: Am Mittwochabend verlor ein 53jähriger BMW-Fahrer kurz vor der Anschlussstelle Berg in Fahrtrichtung München aufgrund zu hoher Geschwindigkeit bei regennasser Fahrbahn die Kontrolle über seinen Pkw. Dieser kam ins Schleudern und kollidierte mit der rechten Schutzplanke. Seine 81jährige Beifahrerin und er blieben unverletzt. Der Schaden am Pkw und der Schutzplanke dürfte sich auf 25000 € belaufen.
+++ Holztransporter ohne EG-Kontrollgerät +++
Autohof Münchberg: Am frühen Mittwochabend kontrollierten Beamte der VPI Hof einen Lkw mit Anhänger, der Holz von Rumänien nach Siegen transportierte. Dem 30jährigen rumänischen Fahrer hätte bewusst sein müssen, dass er mit seinem 7 Tonnen schweren Gespann den Sozialvorschriften unterliegt. Er hatte jedoch kein EG-Kontrollgerät eingebaut und führte auch sonst keine Nachweise. Da die Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten somit nicht möglich war, muss sich der Fahrer aufgrund des Verstoßes gegen das Fahrpersonalgesetz verantworten.
+++ Fahrer ohne Fahrerlaubnis, der Rauschgift, ein Springmesser und eine waffenscheinpflichtige Druckluftwaffe mit sich führte +++
A 9, Gefrees: Am Mittwochabend kontrollierten die Schleierfahnder der Hofer Grenzpolizeigruppe auf dem Autobahnparkplatz Streitau-Ost einen 44jährigen polnischen Mazda-Fahrer. Dieser hatte in seinem Brillenetui eine geringe Menge Methamfetamin bei sich. Zudem fanden die Beamten ein verbotenes Springmesser und eine Luftdruckwaffe bei ihm auf. Einen erforderlichen kleinen Waffenschein zum Führen der Waffe konnte er nicht vorweisen. Letztlich ergab die Überprüfung eine gültige Sperre seiner Fahrerlaubnis. Das Rauschgift und die Waffen wurden beschlagnahmt. Der Herr muss sich nun wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, das Waffengesetz und aufgrund des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.