11.9.2025 – +++ Kokain in Auto und Blut +++
A9/Leupoldsgrün.- Einen hochmotorisierten Audi mit Kennzeichen aus dem Raum Rosenheim stoppten Fahnder der Grenzpolizei aus Hof am 10.09.2025 um 14.45 Uhr.
Am Steuer trafen die Beamten einen 41-Jahre alten Mann mit Wohnsitz in der Slowakei an und entschlossen sich zu einer Überprüfung im Sinne der sogenannten Schleierfahndung. Bei der anschließenden Durchsuchung des Audi tauchten im Gepäck des 41-Jährigen verdächtige Pillen auf.
Danach befragt gab er an, dass es sich um Vitaminpillen handeln würde. Bei einem Test kam jedoch heraus, dass Kokain im Spiel ist.
Schließlich räumte der 41-Jährige ein, vor einer Woche letztmalig Kokain konsumiert zu haben. Einen durch die Beamten angebotenen Drogentest absolvierte der vermeintliche Drogenkonsument mit einem positiven Ergebnis.
Die Fahnder beschlagnahmten die Pillen und ordneten eine Blutentnahme an, die im Krankenhaus Naila durchgeführt wurde.
Außerdem verboten die Zivilpolizisten dem Mann erst einmal die Weiterfahrt. Die Folge für den Drogenkonsumenten ist nun ein Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz.
+++ Abstände gemessen +++
A9/Münchberg.- Beamte der Hofer Verkehrspolizei bauten am 10.09.2025 die Messgeräte für eine vierstündige Kontrolle der Abstände auf der A9 bei Münchberg auf.
Bei der Aktion im Verlauf des Nachmittags waren 80 Fahrzeuge, sowohl PKW als auch LKW, zu beanstanden, weil der Abstand zum Vorausfahrenden teilweise erheblich unterschritten wurde.
Ein Autotransporter aus dem Raum Groß-Gerau hätte auf der Autobahn 50 Meter zum Vorausfahrenden zwingend einhalten müssen. Festgestellt wurden von den Beamten jedoch nur Zwölf Meter, was dem Fahrer des Transporters nun einen Punkt in Flensburg und eine Geldbuße von 80 Euro einbringen wird.
Eine Autofahrerin aus dem Raum Hof wird ebenfalls in den nächsten Wochen mit einem Bußgeldbescheid rechnen müssen. Denn die Oberfränkin war mit ihrem Suzuki mit 127 km/h unterwegs und hätte nach der Faustformel „Halber Tacho“ einen Abstand von 63.5 Metern einhalten müssen.
Laut den Messgeräten waren es jedoch nur zwölf Meter und somit erheblich zu wenig. Entsprechend drakonisch sind nun die Sanktionen, die der Bußgeldkatalog für derartige Verstöße vorsieht. Neben 240 Euro Geldbuße und zwei Punkten in Flensburg kommt ein zweimonatiges Fahrverbot auf die Frau aus dem Raum Hof zu.