14.5.2020 - +++ Nichts gelernt +++
Helmbrechts: Offensichtlich nichts dazugelernt hat der Fahrer einer Entsorgungsfirma, der am Mittwoch zweimal in die gleiche Geschwindigkeits-Messstelle der Hofer Verkehrspolizei in Ochsenbrunn fuhr. Zunächst schaffte er mit seinem 18-Tonner 79 bei zulässigen 50 km/h in Richtung Presseck. Als er gut 10 Minuten später mit einem aufgeladenen Container wiederkam durchfuhr er die Lichtschranke mit 78. Beide Male deutlich zu schnell und im Fahrverbotsbereich. Auf ihn wartet nun ein Bußgeld von rund 270 Euro, zwei Punkte und zwei Monate Fahrverbot. Neben ihm mussten noch neun weitere Kraftfahrer beanstandet werden.
+++ Zahnschmerzen mit Alkohol betäubt +++
A 9 - Gefrees: Aufmerksame Verkehrsteilnehmer verständigten am Mittwochnachmittag die Einsatzzentrale der Oberfränkischen Polizei über einen in Schlangenlinien fahrenden 40-Tonner. Die eingesetzte Streife der Hofer Verkehrspolizei konnte den litauischen Sattelzug unmittelbar darauf in den Parkplatz Streitau einfahren sehen und kontrollieren.
Die Mitteilung war richtig und wichtig, denn der 39-jährige litauische Fahrer hatte einiges an Alkohol intus. Der Alco-Test ergab 2,52 Promille. Die Fahrt war damit für ihn zu Ende. Der Führerschein wurde sichergestellt. Zudem musste er sich einer Blutentnahme unterziehen.
Als Grund für den Alkoholgenuss gab er starke Zahnschmerzen an. Er habe mit dem Alkohol seinen Schmerz betäuben wollen. Die Beamten vermittelten deshalb nach Ende der Sachbearbeitung die Behandlung des abgebrochenen Zahns bei einem Hofer Zahnarzt.
+++ Zu wenig Abstand +++
A 9 - Stammbach: Bei einer Abstandsmessung auf der A 9 bei Stammbach musste am Mittwochmittag ein 28-jähriger Pole mit seinem Sattelzug beanstandet werden. Er war nur neun Meter hinter seinem Vordermann hergefahren. Der einzuhaltende Mindestabstand beträgt für große Nutzfahrzeuge 50 Meter. Die sofort fällige Überprüfung am Parkplatz Streitau durch Spezialisten der LKW-Kontrollgruppe der Verkehrspolizei brachte weitere Verstöße zu Tage.
Vor der Abstandsmessung war der 40-Tonner mit Geschwindigkeiten von bis zu 108 km/h unterwegs. Auch mit den Vorschriften über den Betrieb des Fahrtschreibers nahm es der 28-jährige nicht so genau. Er konnte seine Nachweispflicht über die Lenk- und Ruhezeiten für die letzten 28 Tage nicht erfüllen. Immer wieder war er ohne Fahrerkarte gefahren und hatte auch Fehlzeiten nicht im Fahrtschreiber nachgetragen.
Deshalb wird er nicht nur wegen der gravierenden Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften, sondern auch nach dem Fahrpersonalgesetz angezeigt. Das zu erwartende Bußgeld liegt bei rund 700 Euro.