4.3.2020 - +++ Drogenfund +++
A 9/ Berg. Am Dienstagnachmittag kontrollierten Schleierfahnder der Grenzpolizeigruppe Hof, auf der Rastanlage Frankenwald West, einen Pkw aus dem Zulassungsbereich Hamburg. Im Mietfahrzeug befanden sich zwei Männer aus Niedersachsen. Im Rahmen der Durchsuchung fanden die Beamten, im Rucksack des Beifahrers, zwei Ecstasy- Tabletten, sowie rund 2,5 g Marihuana.
Das Rauschgift beschlagnahmten die Beamten. Gegen den 21 Jahre alten Beifahrer leiteten sie ein Verfahren wegen Verstößen nach dem Betäubungsmittelgesetz ein.
+++ Schwerverkehrskontrollen +++
A 9/ Berg. Am Dienstagvormittag kontrollierten Beamte der Hofer Verkehrspolizei auf der A 9, in Fahrtrichtung Süden, an der Anschlussstelle Berg/ Bad Steben, einen Sattelzug aus Spanien. Bei der Überprüfung der Daten des Digitalen Kontrollgerätes stellten die Beamten fest, dass der 47 Jahre alte Fahrer aus Spanien mehrfach gegen die vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten verstoßen hatte. Zudem konnte ihm nachgewiesen werden, dass er die Bundesstraße B2 mit einer Geschwindigkeit von 86 km/h, statt mit den erlaubten 60 km/h, befahren hatte.
Gegen den Fahrer leiteten die Beamten Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen nach dem Fahrpersonalgesetz, sowie der Straßenverkehrsordnung ein. Der Spanier musste eine Sicherheitsleistung in Höhe von rund 200 Euro hinterlegen, bevor er seine Weiterfahrt fortsetzen konnte. Gegen das spanische Halterunternehmen leiteten die Beamten ebenfalls ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.
Am Dienstagmittag fiel den Beamten, an der gleichen Örtlichkeit, ein Sattelzug aus der Türkei auf. Der 36 Jahre alte Fahrer aus der Türkei transportierte eine Harzlösung die sehr leicht entzündbar und deshalb als Gefahrgut gekennzeichnet war. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass zwei der vorgeschriebenen, mitgeführten Feuerlöscher, drucklos waren.
Die Beamten unterbanden die Weiterfahrt, bis sich der Fahrer zwei neue Feuerlöscher besorgt hatte. Gegen den Türken leiteten sie zudem ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen eines Verstoßes nach dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter ein. Nachdem der Mann dann auch noch eine Sicherheitsleistung in Höhe von 150 Euro hinterlegt hatte, durfte er seine Fahrt fortsetzen. Gegen das türkische Halterunternehmen leiteten die Beamten ebenfalls ein Verfahren ein.