5.12.2019 – +++ Ohne Versicherung unterwegs +++
A 72 / Feilitzsch: Mit einem Mercedes der A-Klasse war ein Georgischer Staatsangehöriger am Mittwochmittag auf der A 72 in Richtung Plauen unterwegs. Die Kontrolle des Fahrzeugs durch Fahnder der Grenzpolizeigruppe ergab, dass für den Mercedes mit Leipziger Kennzeichen eine Ausschreibung wegen fehlender Haftpflichtversicherung bestand. Die Fahrt war damit zu Ende. Die Kennzeichen wurden entstempelt und das Fahrzeug abgestellt. Neben dem 60-jährigen Fahrer wird auch der Halter des Mercedes eine Strafanzeige erhalten.
+++ Vorbildliches Verhalten +++
Wunsiedel/Schönbrunn: Lediglich zwei Verwarnungen mussten bei einer Radarkontrolle am Mittwoch in Schönbrunn ausgesprochen werden. Die übrigen 570 Autofahrer hielten sich an die zulässige Geschwindigkeit von 60 km/h. Der Schnellste war mit 73 Sachen unterwegs.
+++ Zulassungsbescheinigung verfälscht +++
A 9 / Leupoldsgrün: Einer Zivilstreife der Hofer Verkehrspolizei war am Mittwochmittag der Fahrer des Wohnwagengespannes durch ausgiebiges Telefonieren während der Fahrt aufgefallen und sich damit für eine Kontrolle qualifiziert. Der 44-jährige Fahrer legte für den Kleintransporter polnische Zulassungsdokumente vor, die ihn als Halter auswiesen. Der angehängte Wohnwagen hatte ein französisches Kennzeichen.
Die Beamten stellten fest, dass der Pole den Wohnwagen in Frankreich erworben hatte und sich auf der Überführungsfahrt nach Hause befand. Um sich Kosten für eine neue Zulassung zu sparen, hatte er kurzerhand den Vermerk der französischen Behörden in den Zulassungsdokumenten über die Außerbetriebsetzung entfernt und dadurch eine bestehende Zulassung vorgetäuscht.
Eine Anzeige wegen Urkundenfälschung und weiterer Delikte sind die Folge. Bevor er seine Weiterfahrt antreten konnte, musste er sich eine neue Zulassung beim Landratsamt Hof besorgen.
+++ Seit Oktober im LKW unterwegs +++
A9 / Berg: Spezialisten der LKW-Kontrollgruppe der Hofer Verkehrspolizei kontrollierten am Mittwochnachmittag an der Rastanlage Frankenwald einen dänischen Sattelzug.
Die Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten des 23-jährigen moldawischen Fahrers ergab, dass sich der junge Mann seit Anfang Oktober ausschließlich in seiner Fahrerkabine aufgehalten hatte.
Die gesetzliche Bestimmung, dass die vorgeschriebenen Wochenruhezeiten nicht im Fahrzeug verbracht werden dürfen, hatten sowohl er, als auch sein Arbeitgeber geflissentlich missachtet. Nicht zuletzt haben sie sich dabei auch die üblichen Kosten für die Unterbringung in Hotels gespart.
Das Bußgeld für diesen Verstoß wird sich im vierstelligen Bereich bewegen. Der Fahrer durfte vor Ort eine Anzahlung von 250 Euro leisten.