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el vpi12.8.2019 – +++ Seitenscheiben abgedunkelt +++        

A 9 - Berg: Abgedunkelte Scheiben reduzieren die Sonneneinstrahlung im Innenraum eines Fahrzeuges. Sie behindern aber auch die Sicht des Fahrers, deshalb sind dunkle Folien an der Windschutzscheibe und an den vorderen Seitenscheiben unzulässig.

Diese Erfahrung musste ein 26-jähriger Mann aus Baden-Württemberg machen, der am Sonntagmittag in eine Kontrolle der Hofer Verkehrspolizei geriet. Gut 100 Euro Bußgeld wird er dafür bezahlen müssen. Natürlich ist auch ein Punkt in Flensburg dabei.

Seine Fahrt durfte er erst fortsetzen, nachdem er die Folien von den Seitenscheiben seines VW entfernt hatte.

 

+++ Zu wenig Ruhezeit +++

A 9 - Berg: Gravierende Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer von Nutzfahrzeugen hatte ein 36-jähriger Marokkaner auf seiner Fahrerkarte.

Beamte der Schwerverkehrskontrollgruppe kontrollierten den Berufskraftfahrer, der mit einem spanischen Kühlzug unterwegs war, am Sonntagabend an der Rastanlage Frankenwald. Die Überprüfung der Aufzeichnungen im digitalen Tachografen für die letzten 28 Tage ergab, dass er die wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden zulässig um 21 Stunden verkürzt, aber nicht wieder innerhalb der nächsten drei Wochen ausgeglichen hatte.

Auch mit den vorgeschriebenen Tagesruhezeiten von mindestens neun Stunden nahm es der 36-jährige nicht so genau. An mehreren Tagen brachte er nur rund sieben Stunden ein.

Als Anzahlung für den zu erwartenden Bußgeldbescheid musste er eine Sicherheitsleistung von 200.- Euro vor Ort bezahlen.

 

+++ Ohne Fahrerlaubnis unterwegs +++

A 9 Gefrees: Fahnder der Hofer Verkehrspolizei kontrollierten am Sonntagnachmittag am Parkplatz Streitau einen VW Passat mit Münchner Zulassung.

Der 32-jährige Fahrer konnte zunächst seinen Führerschein nicht auffinden und erklärte, dass er ihn wohl zuhause vergessen habe. Nach geraumer Zeit räumte er schließlich ein, dass er bereits seit 2007 nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.

Damit endete für ihn die Fahrt. Glücklicherweise war er nicht alleine unterwegs. Seine Eltern waren auf gleicher Strecke mit einem weiteren Auto unterwegs. Da diese beiden im Besitz einer Fahrerlaubnis waren, konnte der Vater das Steuer des Passat übernehmen.



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