11.7.2019 – +++ Erneut viele Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße +++
A 9, Lauberseuth. Die Verkehrspolizeiinspektion Hof führte am Mittwoch auf der A 9, Höhe Laubersreuth, in Fahrtrichtung Norden, Abstandsmessungen durch. Im Messzeitraum von 4 Stunden hielten insgesamt 77 Fahrzeugführer den vorgeschriebenen Mindestabstand zum Vordermann nicht ein. Der geringste Abstand bei den Lkws betrug 23 Meter, bei erforderlichen 50 Metern. Der geringste Abstand bei den Pkws betrug nur 11 Meter, bei einer Geschwindigkeit von 150 km/h. Hier wäre ein Abstand von 75 Metern erforderlich gewesen. Den Pkw- Fahrer erwarten 320 Euro Bußgeld, 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot.
Münchberg. Die Verkehrspolizeiinspektion Hof führte am Mittwoch auf der Staatsstraße zwischen Schlegel und Rothenmühle Geschwindigkeitsmessungen durch. Im Messzeitraum von fünf Stunden wurden insgesamt 28 Fahrzeugführer beanstandet, auf die teils ein empfindliches Bußgeld wartet. Ein Fahrzeugführer war so schnell unterwegs, dass auf ihn ein Fahrverbot zukommt. Er wurde bei erlaubten 100 km/h mit 149 km/h gemessen.
+++ Bei Kontrollstelle der Hofer Verkehrspolizei zahlreiche Verstöße festgestellt +++
A 93, Gattendorf. Am Mittwoch führte die Hofer Verkehrspolizei Kontrollen auf der A 93, in Fahrtrichtung Süden, auf dem Parkplatz Bärenholz durch. Hier konnten zahlreiche Verstöße nach dem Fahrpersonalrecht und der Straßenverkehrsordnung bei der Kontrolle des Schwerverkehrs festgestellt werden. Aber auch weitere Verstöße bei Lkw- als auch Pkw- Fahrern konnten festgestellt werden.
Bei einem 53- jährigen Mann aus Thüringen konnte ein verbotenes Springmesser aufgefunden werden. Es wurde von ihm in einem Ablagefach seines Pkws mitgeführt. Springmesser, deren Klinge auf Knopfdruck nach vorn herausspringt, sind in Deutschland grundsätzlich verboten und stellen ein Vergehen nach dem Waffengesetz dar. Das Messer wurde sichergestellt, auf den Mann wartet nun eine Anzeige.
Bei einem 20- jährigen Lkw- Fahrer aus der Tschechischen Republik ergab die Überprüfung, dass gegen ihn ein Haftbefehl in Deutschland besteht. Er hatte offenbar eine Geldstrafe nicht beglichen und war daraufhin per Haftbefehl ausgeschrieben worden. Da er auch diesmal die Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde er durch die Beamten in die JVA Hof verbracht.