25.4.2019 – +++ Abstand kontrolliert +++
A 9 / Stammbach - Vier Stunden lang hat die Hofer Verkehrspolizei am Mittwoch den Abstand auf der A9 überwacht. Insgesamt unterschritten 117 Fahrzeugführer den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand. Trauriger Tagessieger war der Fahrer eines Hamburger Bentley Continental, der bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von 131 km/h lediglich 10 Meter Abstand zum Vorausfahrenden einhielt. Notwendig gewesen wären 65,5 Meter. Ihn erwartet eine Geldbuße von 240 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein zweimonatiges Fahrverbot. Sieben ausländische Fahrzeuge konnten direkt nach ihrem Verstoß angehalten werden. Sie durften ihr Bußgeld sofort bezahlen.
+++ Fahrerlaubnis reicht nicht aus +++
A 9 / Berg - Ein 18-jähriger Fahranfänger geriet am Mittwochvormittag an der Rastanlage Frankenwald in eine Kontrolle der Schleierfahnder der Hofer Grenzpolizeigruppe. Der Mecklenburger war mit einem Kleintransporter mit Anhänger unterwegs und legte einen Führerschein der Klasse B vor. Für das Gespann mit einer zulässigen Gesamtmasse von 4700 kg hätte er allerdings die Klasse BE benötigt. Sein Vater, der auf dem Beifahrersitz saß, musste das Steuer übernehmen. Der junge Mann muss sich nun wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.
+++ Betrunken am Steuer +++
A 93 / Regnitzlosau - Schleierfahnder der Hofer Grenzpolizeigruppe kontrollierten am Mittwochmittag am Parkplatz Bärenholz einen 3er BMW aus Grafenau. Im Innenraum des PKW erkannten die Beamten mehrere leere und einige volle Bierflaschen. Den Verdacht, dass der 51-jährige Fahrer unter Alkoholeinwirkung stand, belegte ein Test mit einem Wert von 1,24 Promille. Seinen Führerschein war er damit los. Bei der Überprüfung des PKW stellten die Beamten zusätzlich eine Ausschreibung wegen fehlendem Versicherungsschutz fest. Der Niederbayer musste sein Fahrzeug abstellen. Gegen ihn wird wegen Trunkenheit im Verkehr und Fahren ohne Versicherungsschutz ermittelt.
+++ Beifahrer nicht an Bord +++
A 9 / Berg - Ohne Beifahrer war ein knapp 90 Tonnen schwerer Schwertransport am Mittwoch auf der A 9 unterwegs. Die für solche Transporte obligatorische Ausnahmegenehmigung schrieb vor, dass der Fahrer von einem Beifahrer begleitet werden muss, der die enthaltenen Fahrtauflagen an den Fahrer des nachfolgenden Begleitfahrzeugs per Funk übermittelt. Die Transportfirma aus Schwäbisch Gmünd hatte ihren Fahrer ohne diesen Beifahrer auf die Tour geschickt. Deshalb erstatteten die Spezialisten der Schwerverkehrskontrollgruppe der Hofer Verkehrspolizei gegen den Fahrer des schweren Gefährtes und auch gegen die Firma Anzeige. Der Transport musste bis zum Eintreffen eines Beifahrers stehen bleiben.