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el vpi18.8.2016 - +++ Hohe Beanstandungsquote +++

Hof, Oelsnitzer Straße; 69 Verkehrsteilnehmer waren während einer dreistündigen Geschwindigkeitsüberwachung in der Oelsnitzer Str. bei erlaubten 50 km/h zu  schnell unterwegs. Bei einem Durchlauf von insgesamt 326 Fahrzeugen betrug die Beanstandungsquote den hohen Wert von  21 %. Während 63 Verkehrsteilnehmer noch mit einer Verwarnung davonkommen, erhalten sechs eine Anzeige und Punkte in Flensburg. Spitzenreiter war eine Pkw-Fahrerin aus dem Saale-Orla-Kreis die die Messstelle mit immerhin 89 km/h durchfuhr.

+++ Drogendelikte +++

Berg, BAB A 9, 17.08.2016; Zwei Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz deckten Schleierfahnder der Verkehrspolizei Hof im Bereich der Rastanlage Frankenwald auf. Um 12.30 Uhr kontrollierten sie einen Kleintransporter aus Österreich und entdeckten bei einem 52-jährigen Mitfahrer in dessen Geldbörse etwas Marihuana. Gegen 14.00 Uhr  nahm eine andere Fahnderstreife einen VW-Touran aus der Schweiz näher in Augenschein. Hier hatte der 32-jährige Fahrer in seiner Reisetasche mehrere Gramm Marihuana sowie Haschisch versteckt.

 

+++ Verbotener Elektroschocker griffbereit +++

Köditz, BAB A 72, 17.08.2016, 11.45 Uhr; Einen Elektroschocker hatte ein Pkw-Fahrer aus Unterfranken in der Seitenablage der Fahrertür liegen, als ihn Hofer Fahnder an der Anschlussstelle Hof-Köditz anhielten. Der als Taschenlampe getarnte Elektroschocker wies zudem keinerlei Prüfzeichen auf. Die Beamten nahmen dem 28-Jährigen den verbotenen Gegenstand ab und erstellten eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz.

 

+++ Betrunken Warnbake beschädigt +++

Münchberg, BAB A9, 18.08.2016, 01.45 Uhr; Mitten in der Ausfahrtsspur der Anschlussstelle Münchberg-Süd ließ ein in Deutschland lebender Pole seinen Audi nach einem Defekt stehen und legte sich im Fahrzeug einfach schlafen. Als ihn eine Streifenbesatzung der Verkehrspolizei so vorfand stellten die Beamten fest, dass der Pkw einen frischen Unfallschaden aufwies. Offenbar war er im Baustellenbereich gegen eine Warnbake gestoßen. Der Fahrer stand mit knapp 2 ‰ zudem deutlich unter Alkoholeinfluss. Die führerscheinrechtliche Prüfung ergab weiterhin, dass dem Polen das Recht aberkannt war, in Deutschland von seiner ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Hof musste sich der Fahrer einer Blutentnahme unterziehen und seinen Führerschein abgeben. Er muss sich nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und Fahren ohne Fahrerlaubnis strafrechtlich verantworten.

 

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