31.10.2018 - +++ Überführungsfahrt ohne Zulassung +++
HOF. Das Fehlen des Zulassungsstempels an einem fahrenden Auto entdeckten Verkehrspolizisten am späten Dienstagnachmittag in der Wunsiedler Straße. Der Fahrer muss sich jetzt strafrechtlich verantworten. Kurz vor 17.30 Uhr fiel den Beamten auf Höhe der August-Horch-Straße der mit entstempelten Kennzeichen versehene Ford Fiesta des 45-Jährigen auf, weshalb die Streife das Fahrzeug kontrollierte. Der Mann erklärte im Anschluss, dass er den Wagen am Tag zuvor gekauft hätte und ihn nun überführen wollte. Somit hätte der Fahrer für das Auto eine Zulassung benötigt, weshalb die Ordnungshüter die Überführungsfahrt beendeten. Außerdem zeigten die Beamten den Sachsen unter anderem wegen eines Verstoßes nach dem Kraftfahrzeugsteuer- und Pflichtversicherungsgesetz an.
+++ Auto drückt Leitplanke nieder +++
A93 / SELB, LKR. WUNSIEDEL. Ein Sachschaden im niedrigen fünfstelligen Eurobereich war das Ergebnis eines Verkehrsunfalls am Dienstagmittag auf der Autobahn A93. Nach den Ermittlungen der Verkehrspolizei Hof verlor eine Frau die Kontrolle über ihr Auto und prallte in die Leitplanke.
Die 40-Jährige befand sich, gegen 12 Uhr, mit ihrem Skoda Fabia zwischen den Anschlussstellen „Selb-Nord“ und „Schönwald“ auf dem Weg in Richtung Hof, als sie offenbar aus Unachtsamkeit nach links von der Fahrbahn abkam. In der Folge geriet der Wagen ins Schleudern und stieß letztlich gegen die rechte Leitplanke der Autobahn. Das Fahrzeug drückte dabei die Schutzplanke auf einer Länge von 60 Metern nieder. Während die Unfallverursacherin unverletzt blieb, entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 15.000 Euro. Die Verkehrspolizei Hof übernahm die Unfallaufnahme vor Ort.
+++ Rauschgift in Mittelkonsole +++
A9 / BERG, LKR. HOF. Bei einer Kontrolle der Grenzpolizeigruppe der Verkehrspolizei Hof am Dienstagmittag führte ein 23-Jähriger eine geringe Menge Drogen mit. Gegen den Reisenden läuft jetzt eine Strafanzeige.
Gegen 11.30 Uhr stoppte die Streife den Ford Kuga des indischen Studenten an der Rastanlage „Frankenwald“. Bei der Überprüfung des Fahrzeuges fanden die Beamten in der Mittelkonsole zwei Joints. Die Beamten beschlagnahmten daraufhin das Rauschgift und leiteten ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz gegen den Mann ein. Im Anschluss konnte die Person seine Reise fortsetzen.
+++ Keinen Versicherungsschutz +++
A9 / BERG, LKR. HOF. Ohne dass eine Haftpflichtversicherung für sein Auto bestand, war am Dienstagnachmittag ein 47 Jahre alter Mann auf der Autobahn A9 unterwegs. Die Grenzpolizeigruppe der Verkehrspolizei Hof ermittelt nun gegen den Fahrer.
Die Polizisten hielten, um kurz vor 15.30 Uhr, den Reisenden mit seinem VW Golf mit tschechischer Zulassung an der Rastanlage „Frankenwald“ an. Im Rahmen der folgenden Kontrolle stellten die Ordnungshüter Ungereimtheiten bei der Zulassung fest. Über das gemeinsame Zentrum der tschechischen und deutschen Polizei in Schwandorf konnte in Erfahrung gebracht werden, dass der Wagen zwar momentan eine Zulassung, jedoch keine vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, besitzt. Aus diesem Grund endete die Fahrt des Mannes vorzeitig an der Rastanlage. Außerdem muss sich der 47-Jährige wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz verantworten.
+++ Zugfahrzeug reichte nicht aus +++
A9 / LEUPOLDSGRÜN, LKR. HOF. Die Anhängelast um das Doppelte überschritten hatte am Dienstagnachmittag ein 44-jähriger Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn A9, als ihn die Verkehrspolizei Hof stoppte. Ein Bußgeldverfahren gegen den Mann war die Folge.
Die Streife bemerkte, gegen 15.15 Uhr, das langsam fahrende Gespann, bestehend aus einem Skoda Fabia und einem beladenen Autoanhänger, im Bereich der Anschlussstelle „Hof-West“. Nachdem die Polizisten den Fahrer stoppten, führten sie im Anschluss eine Wiegung des Gespannes durch. Dabei stellten die Ordnungshüter fest, dass die tatsächliche Anhängelast des Wagens bei 1.900 Kilogramm lag. Laut Fahrzeugschein des 54 PS starken Zugfahrzeuges betrug die maximal zulässige Anhängelast allerdings lediglich 800 Kilogramm. Somit war die Kombination um mehr als das Doppelt überladen. Der 44-Jährige musste daraufhin seinen Transport vor Ort beenden. Außerdem wartet nun ein Bußgeldverfahren auf den Mann.