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el vpi18.10.2018 - +++ Taschenlampe mit Zusatzfunktion +++

A9 / BERG, LKR. HOF. Dass ein als Taschenlampe getarnter Elektroschocker ein verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz ist, musste am Mittwochnachmittag ein 25 Jahre alter Mann bei einer Kontrolle der Grenzpolizeigruppe der Verkehrspolizei Hof auf der Autobahn A9 erfahren. Der Mann muss sich jetzt strafrechtlich verantworten.

Die Streifenbesatzung stoppte, gegen 13.15 Uhr, einen Kleinbus mit insgesamt sieben Personen an der Rastanlage „Frankenwald“ und führte eine Kontrolle durch. Im Rahmen dieser Überprüfung fanden die Beamten im Reisegepäck des Insassen eine Taschenlampe. Bei näherer Betrachtung stellte sich heraus, dass das Gerät nicht nur Licht spendet, sondern auch Elektroschocks abgeben kann. Aus diesem Grund handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Der Mann gab an, dass er diesen Umstand nicht wusste. In der Folge beschlagnahmten die Grenzpolizisten die Taschenlampe und eröffneten ein Ermittlungsverfahren gegen den 25-Jährigen.

 

+++ Drogeneinfluss bei Autofahrer +++

A 9 / LEUPOLDSGRÜN, LKR. HOF. Ein Bußgeldverfahren und das vorläufige Reiseende waren das Ergebnis einer Kontrolle eines 25-Jährigen am Mittwochnachmittag auf der Autobahn A9 durch die Verkehrspolizei Hof. Der Mann fuhr mit seinem Kleintransporter unter Drogeneinfluss.

Um 14.15 stoppten die Polizisten am Parkplatz „Lipperts“ einen polnischen Renaultfahrer. Im Laufe der folgenden Kontrolle konnten die Beamten Anzeichen auf einen vorherigen Drogenkonsum feststellen. Außerdem gab der Mann zu, dass er vor wenigen Tagen Rauschgift zu sich genommen hätte. Nachdem ein durchgeführter Drogentest positiv verlief, beendeten die Ordnungshüter die Reise des 25-Jährigen und ordneten bei ihm eine Blutentnahme an. Des Weiteren erwartet den polnischen Staatsangehörigen ein Bußgeld mit Fahrverbot wegen des Fahrens unter Drogeneinfluss.

 

+++ Technische Veränderung führt zu Anzeige +++

HOF. Die Kontrolle eines Autos durch die Verkehrspolizei Hof am Mittwochnachmittag in der Kulmbacher Straße endete mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen den Fahrer. Der Mann hatte eine technische Veränderung am Fahrzeug ohne erforderliche Abnahme vorgenommen.

Die Beamten hielten, um kurz nach 16.15 Uhr, den Audi zu einer Überprüfung an. Bei dieser Kontrolle entdeckte die Streifenbesatzung, dass ein nicht serienmäßiges Ansaugluftsystem am Motor verbaut war. Da weder eine Eintragung in der Zulassungsbescheinigung noch eine Abnahmebescheinigung des Anbauteils vorlag, war die Betriebserlaubnis des Wagens erloschen. Der 22-Jährige musste sich daher wegen eines Verstoßes nach der Straßenzulassungsverordnung verantworten.

 

+++ Keine Haftpflichtversicherung bestanden +++

A9 / MÜNCHBERG, LKR. HOF. Die fehlende Haftpflichtversicherung bemängelten Beamte der Grenzpolizeigruppe der Verkehrspolizei Hof am Mittwochmorgen an einem Fahrzeug auf der Autobahn A9. Der Fahrer sowie der Halter des Autos müssen sich jetzt strafrechtlich verantworten.

Den Mercedes stoppten die Zivilpolizisten, gegen 9.45 Uhr, an der Anschlussstelle „Münchberg-Süd“. Bei einer anschließenden Recherche stellte die Streifenbesatzung fest, dass seit wenigen Tagen keine Haftpflichtversicherung für den Wagen mehr bestand. Die Ordnungshüter beendeten die Reise des 49 Jahre alten Fahrers und entstempelten die Kennzeichen. Zudem leiteten die Grenzpolizisten gegen ihn und gegen den 55-jährigen Halter des Mercedes je ein Strafverfahren wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz ein.

 

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