22.9.2018 – +++ Drogen im Gepäck +++
A 9 / Münchberg.- Den richtigen Spürsinn hatten Polizisten der Grenzpolizeigruppe der Verkehrspolizei am Freitagnachmittag bei der Kontrolle eines Fiat aus Berlin, an der Anschlussstelle Münchberg-Nord. Der Beifahrer verhielt sich bei der Kontrolle auffällig. Den Grund hatten die Polizisten auch gleich gefunden. In seinem Rucksack hatte der 34jährige Mann eine Kunststofftüte mit mehreren Gramm Marihuana, die umgehend beschlagnahmt wurden. Der Tatverdächtige zeigte sich aufgrund der eindeutigen Beweislage geständig.
+++ Ungültige Kennzeichen und erheblich Mängel +++
A 72 / Feilitzsch.- Am frühen Freitagnachmittag kontrollierten Polizisten der Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrspolizei einen Sattelzug mit französischen Kennzeichen an der Anschlussstelle Töpen. Der Sattelzug fiel den geschulten Augen der Polizisten auf, da er offensichtliche Mängel hatte. Dies bestätigte sich bei der umfassenden Kontrolle. Die Luftfederung und das ABS des Aufliegers war teilweise defekt. Mehrere Reifen waren schadhaft und hatten kaum Profil. Auf den Sattelanhänger hatte der 40jährige Fahrer aus Polen zwei weitere Zugmaschinen aufgeladen. Dadurch war die zulässige Gesamthöhe von 4 m überschritten. Bei den erst später aufgefunden Dokumenten stellte sich zudem noch heraus, dass der Sattelzug in Frankreich gekauft worden war. Somit hätte er mit den französischen Kennzeichen in Deutschland nicht gefahren werden dürfen. Die Fahrt war beendet. Der Fahrer musste vor Ort eine Sicherheitsleistung bezahlen. Er muss sich um eine Zulassung kümmern und die Mängel vor der Weiterfahrt beheben lassen.
+++ Keinen Führerschein und Haftbefehl +++
A 9 / Leupoldsgrün.- Das Fahren eines Kleintransportes mit Anhänger am Freitagnachmittag brachte dem 50jährigen Fahrer eine Menge Ärger ein. Polizisten der Verkehrspolizei kontrollierten das Gespann an der Anschlussstelle Hof-West. Dabei stellten sie schnell fest, dass der Fahrer für das Mitführen des Anhängers einen Anhängerführerschein der Klasse E benötigt. Diesen hatte er nicht. Bei der weiteren Überprüfung stellte sich auch noch ein Haftbefehl gegen den Kroaten heraus. Nach der Verhaftung erfolgte die Einlieferung ins Gefängnis. Natürlich erfolgte davor die Aufnahme der Anzeige. Eine Sicherheitsleistung musste er ebenfalls bezahlen.
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