16.5.2018 - +++Unter Drogen am Steuer +++
A 9 / Berg: Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Hof kontrollieren am Dienstagvormittag, an der Rastanlage Frankenwald, einen VW Multivan aus Tschechien, der mit zwei Männern besetzt war. Der 37-jährige Fahrzeugführer hatte eine geringe Menge Crystal dabei und zeigte drogentypische Ausfallerscheinungen. Ein diesbezüglich durchgeführter Test verlief positiv, der Mann musste sich einer Blutentnahme unterziehen. Er erhält eine Anzeige wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und eines Verstoßes nach dem Straßenverkehrsgesetz. Auch gegen den 38-jährigen Beifahrer ermitteln die Beamten, er hatte ebenfalls eine geringe Menge Crystal dabei. Die beiden tschechischen Staatsangehörigen mussten für die zu erwartende Strafe eine Sicherheitsleistung hinterlegen und sich um einen Ersatzfahrer kümmern.
+++ Verbotene Böller im Handschuhfach +++
A 9 / Gefrees: Schleierfahnder der Verkehrspolizeiinspektion Hof kontrollierten am Dienstagnachmittag einen polnischen Renault auf dem Parkplatz Streitau. Bei der Durchsuchung des Fahrzeuges fanden die Beamten Böller ohne jegliche amtliche Zulassung. Gegen den 26-jährigen Fahrzeugführer wurde ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes nach dem Sprengstoffgesetz eingeleitet, die Böller sind sichergestellt worden.
+++ Großkontrolle des Schwerverkehrs +++
A 93 / Gattendorf: Am Dienstagnachmittag fand auf dem PWC Bärenholz in Richtung Hochfrankendreieck eine Großkontrolle von Nutzfahrzeugen statt, bei der neben Polizeikräften auch Beamte des Zolls beteiligt waren. Insgesamt sind 50 Nutzfahrzeuge kontrolliert worden. Beanstandet wurden 15 Fahrzeugführer, die gegen fahrpersonalrechtliche Vorschriften verstoßen hatten, sowie 1 Brummifahrer, der bei erlaubten 80 km/h mit bis zu 111 km/h unterwegs war. Der 44-jährige Berufskraftfahrer musste für seinen Geschwindigkeitsverstoß vor Ort eine Sicherheitsleistung in Höhe von 108,50 Euro hinterlegen. Ein 31-jähriger Sattelzugfahrer aus Tschechien musste 500 Euro Sicherheitsleistung hinterlegen, da er mehrfach Fahrten durchführte, ohne dass eine Fahrerkarte eingelegt war. Zudem hatte er seine Wochenruhezeit verkürzt und die erforderliche Genehmigung für den Güterverkehr nicht mitgeführt.
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