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el vpi11.7.2026 - +++ Ausländische Händler- und Kurzzeitkennzeichen: Exportfahrten unterbunden +++

A9 / A72. Vier Kontrollen im Rahmen der Schleierfahndung brachten unzulässige Kennzeichennutzungen zutage. Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Hof schritten ein.

Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Hof kontrollierten am Freitagnachmittag im Rahmen der Schleierfahndung mehrere Fahrzeuge auf der A9 und auf der A72. Bei diesen Kontrollen stellte sich heraus, dass in allen Fällen Fahrzeuge in Deutschland gekauft und in Betrieb gesetzt wurden, aber mit ausländischen Kennzeichen exportiert werden sollten. Dass hierzu deutsche Zulassungen von Nöten gewesen wären, mussten die Fahrer jetzt lernen.

Im ersten Fall kontrollierten die Fahnder einen Skoda auf der A9 an der Rastanlage Frankenwald West. Der Fahrer, ein 79-jähriger Italiener, gab an, das Fahrzeug vor wenigen Stunden in Brandenburg im Auftrag einer Firma gekauft zu haben und es nach Italien exportieren zu wollen. Dazu hatte er am Fahrzeug ausländische Probekennzeichen angebracht.

Wenig später trafen Beamte einen Smart beim Ausparken an der Rastanlage Frankenwald West und unterzogen das Fahrzeug einer Kontrolle. Am Fahrzeug des 43-jährigen Italieners waren ebenfalls ausländische Probekennzeichen angebracht. Der Fahrer gab an, das Fahrzeug kürzlich in Berlin im Auftrag einer Firma gekauft zu haben und es nach Italien exportieren zu wollen.

Bei der dritten Kontrolle trafen die Beamten einen weiteren Skoda an, den sie am Autohof Berg an der A9 anhielten. Der Fahrer, ein 50-jähriger Ungar, hatte ausländische Kurzzeitkennzeichen am Fahrzeug. Er erklärte, das Fahrzeug ebenfalls heute im brandenburgischen Raum im Auftrag einer Firma gekauft zu haben und nach Ungarn exportieren zu wollen.

Im vierten Fall waren Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Hof auf der A72 in Richtung Chemnitz im Einsatz und kontrollierten einen Ford mit ausländischen Händlerkennzeichen. Der Fahrer, ein 38-jähriger Pole, konnte einen Kaufvertrag vorlegen. Daraus ging hervor, dass er den Pkw vor zwei Tagen in nordbayerischen Raum erworben hatte.

In allen Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt, bis sie eine ordnungsgemäße Zulassung vorweisen können. Gegen die Fahrer wird wegen Kennzeichenmissbrauchs ermittelt. Auch werden steuerrechtliche Verstöße geprüft.



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