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el vpi19.7.2024 - +++ Schwerpunktkontrolle +++

Gattendorf.- Am Donnerstag führte die Kontrollgruppe Schwerverkehr der Verkehrspolizei Hof eine Schwerpunktkontrolle auf dem Parkplatz Bärenholz an der Autobahn A93 durch. An der Aktion nahmen Kolleginnen und Kollegen der PI Hof, Pst Rehau, PI Naila, GPI Selb sowie die Bundespolizei, der Zoll und die Staatsanwaltschaft Hof teil. Insgesamt wurden 35 Schwerverkehrsfahrzeuge und 75 Pkw einer gründlichen Kontrolle unterzogen, bei der verschiedene Verstöße aufgedeckt wurden. Es mussten insgesamt 17 Bußgeldverfahren gegen Berufskraftfahrer und Unternehmensverantwortliche eingeleitet werden. In 11 Fällen hielten sich Fahrer nicht an die Vorschriften des Fahrpersonalgesetzes und verstießen insbesondere gegen die Lenk- und Ruhezeiten. Zwei Lastwagenfahrer waren zudem mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Bei den Wiegekontrollen vor Ort konnten zwei überladene Gespanne identifiziert werden. Des Weiteren wurden zwei Verstöße gegen die Gefahrgutverordnung festgestellt.

Ein Fahrer eines Kleintransporters aus Polen fiel besonders auf, da sein Drogentest positiv auf THC ausfiel. Es folgte eine Blutentnahme und die Entdeckung einer geringen Menge Marihuana im Transporter. Die Polizei leitete ein Strafverfahren wegen illegaler Einfuhr von Cannabisprodukten ein, wobei der Staatsanwalt eine Sicherheitsleistung von 700 Euro anordnete. Ein anderer Fahrzeugführer wurde wegen des Besitzes eines verbotenen Butterfly-Messers strafrechtlich belangt; das Messer wurde beschlagnahmt und ein Strafverfahren nach dem Waffengesetz eingeleitet.

Zuletzt gelang es den Kontrolleuren, einen Fall von Fahren ohne Fahrerlaubnis aufzudecken: Der Fahrer eines Pkw mit Anhänger besaß nicht die erforderliche Fahrerlaubnis der Klasse BE. Gegen ihn und den Fahrzeughalter wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet, und die Weiterfahrt untersagt.

 

+++ Ohne Fahrerlaubnis gefahren +++

Berg.- Am Donnerstagabend fiel einer zivilen Streifenbesatzung der Grenzpolizeigruppe in der Rastanlage bei Berg ein Opel auf, der mit zwei Personen besetzt war. Der Fahrer, ein junger Mann aus Leipzig, bremste das Fahrzeug und hielt an. Während er aus dem Auto ausstieg, rutschte der Beifahrer hektisch auf den Fahrersitz.

Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Der Beifahrer, der auch der Fahrzeughalter ist und über einen Führerschein verfügt, ließ die Fahrt ohne die erforderliche Erlaubnis zu. Beide Personen müssen sich nun strafrechtlich verantworten.



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