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el vpi8.5.2023- +++ Schwerverkehr kontrolliert +++

A9/Berg.- Die Beamten der Autobahnpolizei aus Hof führten am 07.05.2023 Brummi-Kontrollen durch und mussten einschreiten. Den Anfang machte um 11.30 Uhr ein Sattelzug aus Rumänien. Dessen 35-jähriger Fahrer war mit Lebensmitteln von Italien nach Rostock unterwegs. Die Überprüfung der digitalen Daten seines Fahrtenschreibers ergab mehrere Beanstandungen der Lenk- und Ruhezeiten, was dem Mann und dem Verantwortlichen seiner Spedition jeweils eine Anzeige nach dem Fahrpersonalgesetz einbrachte.

Um 14.55 Uhr stoppten die Beamten einen Kühlsattelzug aus Portugal, beladen mit Melonen. Der 31-jährige Fahrer nahm es weder mit der Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf der Autobahn nicht so genau, noch hielt er sich an die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten. So wiesen die Beamten dem Berufskraftfahrer aus Portugal neben Geschwindigkeitsüberschreitungen bis zu 37 km/h auch eine Fehlbedienung seines Fahrtenschreibers nach und zeigten ihn deshalb an. Außerdem hinterlegte der 31-Jährige an Ort und Stelle eine Sicherheitsleistung von mehreren Hundert Euro.

Auch mehrere Kleintransporter, die gewerblich unterwegs waren, nahmen die Beamten unter die Lupe. Drei Fahrer aus Polen führten dabei vorgeschriebene Nachweise ihrer Lenk- und Ruhezeiten nicht und wurden ebenfalls von den Beamten angezeigt.

 

+++ Zwei Drogenkonsumenten im Auto +++

A9/Berg.- Einen geparkten Opel Kleinbus kontrollierten die Fahnder der Grenzpolizei aus Hof am 07.05.2023 auf dem Areal der Rastanlage Frankenwald. Wie sich bei der Überprüfung der drei Insassen um 19.40 Uhr herausstellte, waren die drei Arbeitskollegen aus dem Raum Berlin auf dem Weg zu einer Baustelle in Mittelfranken.

Die Beamten entschlossen sich zu einer Durchsuchung im Rahmen der sogenannten Schleierfahndung und wurden zwei Mal fündig. In der Jackentasche des 47-jähriger Berliners tauchten etwas mehr als fünf Gramm Marihuana auf und in der Reisetasche seines 57-jährigen Kollegen war eine kleine Menge Kokain zu finden, was den beiden Drogenkonsumenten jeweils eine Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz einbrachte.



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