6.1.2023 – +++ Verbotene Böller aufgefunden +++
A 9 - Leupoldsgrün: Am Donnerstagnachmittag kontrollierten die Schleierfahnder der Verkehrspolizei Hof einen 22-Jährigen aus Sachsen auf dem Autobahnrastplatz Lipperts. Obwohl der spätere Betroffene die Frage nach verbotenen Gegenständen verneinte, wurden die Fahnder fündig: 17 Böller aus Polen lagen im Fußraum des Fahrzeugs. Die Böller trugen zwar eine polnische Kennzeichnung, der Umgang mit ihnen in Deutschland ist aber dennoch verboten. Der Fahrer muss sich nun wegen dieser Ordnungswidrigkeit verantworten. Die Böller wurden sichersgestellt.
+++ Mit gefälschten Kennzeichen unterwegs +++
A 9 - Leupoldsgrün: Dass mit den Kennzeichen etwas nicht stimmen konnte, erkannten Schleierfahnder der Verkehrspolizei Hof sofort. Bis die Wahrheit allerdings ans Licht kam, waren dann doch intensivere Ermittlungen notwendig. Aber zurück zum Anfang: Am Donnerstagnachmittag fiel den Beamten auf dem Autobahnrastplatz Lipperts ein Fahrzeug mit deutscher Zulassung auf, dessen Zulassungsstempel falsch angebracht war. Bei genauerer Inaugenscheinnahme konnten die Fahnder festgestellt, dass der Stempel nicht zum Landkreis gehörte, für welchen das Kennzeichen ausgegeben war. Es handelte sich also um eine Fälschung! Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass das nunmehr beschuldigte Ehepaar aus Polen den Pkw samt entstempelter Kennzeichen kurz zuvor erworben hatte. Sie sparten sich das Geld für eine kurzzeitige Zulassung und brachten gefälschte Zulassungsstempel an. Da beide gemeinschaftlich handelten erwarten sie nun Anzeigen u.a. wegen Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Hof musste das Ehepaar noch vor Ort eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,- Euro entrichten.
+++ Täuschungsversuch misslingt +++
A 9 - Berg: Am Donnerstagnachmittag wurden Schleierfahnder der Verkehrspolizei Hof auf einen Pkw auf der A 9 in Fahrtrichtung Norden aufmerksam. Der Pkw sollte anschließend an der Rastanlage Frankenwald einer Kontrolle unterzogen werden. Bei Aufnahme des Pkws saß ein Mann am Steuer, seine weibliche Begleitung auf dem Beifahrersitz. Als die Beamten das Fahrzeug allerdings kontrollierten, hatten die beiden offenbar Plätze getauscht: der Fahrer hatte auf die Rückbank gewechselt, die Beifahrerin ans Lenkrad. Den Grund dafür konnten die Beamten, welche sich nicht so einfach täuschen ließen, schnell feststellen: Der vormalige Fahrer war nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis! Durch ihren Wechsel wollten beide dies verschleiern. Den 27-Jährigen aus Sachsen-Anhalt erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Aber auch seine 24-Jährige Begleiterin wird sich vor Gericht verantworten müssen: Als Halterin des Pkw ließ sie ihren Freund fahren. Dies ist genauso strafbar, wie die nicht gelungene Vertuschungsaktion. Diese begründet nämlich zudem den Verdacht der Strafvereitelung.
+++ LKW in Schlangenlinien +++
A 93 - Hof: Dank eines aufmerksamen Bürgers konnten Beamte der Verkehrspolizei Hof am frühen Donnerstagabend möglicherweise Schlimmeres verhindern. Der Zeuge hatte zuvor der Einsatzzentrale mitgeteilt, dass auf der A 93 ein LKW in Schlangenlinien fahren würde. Die Verkehrspolizisten konnten das Fahrzeug aufnehmen und kontrollieren. Die Ursache für die unsichere Fahrweise wurde schnell klar: im Führerhaus der Zugmaschine roch es deutlich nach Alkohol. Ein erster Test noch vor Ort brachte Gewissheit. Der 35-jährige Fahrer aus Litauen saß mit über 2 Promille am Steuer! Nach Abgabe einer Blutprobe und Entrichtung einer Sicherheitsleistung wurde der Mann wieder entlassen. Seine Fahrerlaubnis wurde ihm noch am selben Abend auf Anordnung des Amtsgerichts Hof entzogen. Auch wenn er ausgenüchtert ist, darf der Fahrer bis auf Weiteres in Deutschland von seiner Fahrerlaubnis keinen Gebrauch mehr machen.