3.11.2022 – +++ Auffahrunfall bei Stau +++
A9/Gefrees.- Ein Auffahrunfall mit vier beteiligten Fahrzeugen ereignete sich am 02.11.2022, gegen 13 Uhr auf der A9 bei Gefrees. Mehrere Polizeistreifen der Autobahnpolizei aus Hof sowie Helfer der Feuerwehren aus Münchberg und Gefrees waren im Einsatz.
Wie die polizeilichen Feststellungen ergaben, befuhren die vier beteiligten Fahrzeuge hintereinander den linken Fahrstreifen in südlicher Fahrtrichtung der A9, als sich die Fahrzeuge stauten.
Dadurch bedingt bremste der vorne fahrende 55-jährige Lenker eines VW aus Berlin das Auto bis auf Schrittgeschwindigkeit ab. Der 66-jährige BMW-Fahrer aus Brandenburg hinter ihm bremste ebenfalls ab und konnte einen Auffahrunfall noch vermeiden.
Dies schaffte jedoch der 46-jährige Fahrer eines Kleinwagens aus Polen nicht mehr und fuhr dem BMW auf. Ein 46-jähriger Fahrer eines Seat aus München schaffte es ebenfalls nicht mehr und fuhr wiederum dem polnischen Kleinwagen auf.
In dem BMW wurde durch die Kollision ein 47-jähriger Mann sowie ein siebenjähriges Mädchen leicht verletzt und vom Rettungsdienst versorgt. Die Beamten schätzen den Sachschaden auf rund siebzehn Tausend Euro.
Im Verlauf der Unfallaufnahme kam heraus, dass dem 46-jährigen Unfallfahrer aus Polen das Recht von der polnischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen von der Behörde versagt wurde. Gegen ihn leiteten die Beamten ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein.
+++ Marihuana Konsumenten angezeigt +++
A9/Leupoldsgrün.- Zivilfahnder der Grenzpolizei aus Hof stoppten am 02.11.2022 einen VW mit österreichischen Kennzeichen, der mit zwei jungen Männern besetzt war.
Bei der Kontrolle im Sinne der sogenannten „Schleierfahndung“ überprüften die Beamten die Fahrtüchtigkeit des 22-jährigen Fahrers und durchsuchten ihn, seinen ebenfalls 22-jährigen Begleiter sowie den VW.
Dabei kamen jeweils kleine Mengen Marihuana sowie entsprechende Utensilien zum Vorschein. Zudem zeigte der Fahrer typische Anzeichen für zeitnahen Drogenkonsum.
Er räumte gegenüber den Beamten ein, täglich Marihuana zu konsumieren, was eine Blutentnahme bei dem jungen Mann aus der Alpenrepublik erforderlich machte.
Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und leiteten gegen die beiden Österreicher jeweils Verfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz ein.