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el vpi27.7.2021 - +++ Straßenverkehrsgefährdung infolge Alkohol +++

Leupoldsgrün, A 9: Am Montagabend teilte ein Verkehrsteilnehmer einen Schlangenlinienfahrer auf der A 9, in Fahrtrichtung Berlin mit. Aufgrund der unsicheren Fahrweise sei es beinahe zu Unfällen gekommen.

Eine Streife der Verkehrspolizei Hof stellte das Fahrzeug auf der A 9, bei Münchberg-Nord fest.  Auch die Beamten beobachteten deutliche Schlangenlinienfahrten und plötzliche Bremsmanöver, ohne Grund.

Die Kontrolle des VW Polo erfolgte an der Anschlussstelle Hof-West. Der 22-jährige Fahrer aus Baden-Württemberg machte einen Alkomatentest, mit einem positiven Ergebnis von über 2,5 Promille.

Es erfolgte eine Blutentnahme im Krankenhaus, den Führerschein stellten die Beamten sicher.

Der Beschuldigte wurde aufgrund seines Zustandes in Schutzgewahrsam genommen und in einer Haftzelle der PI Hof untergebracht.

Die Eltern des Beschuldigten holten ihren Sohn in den frühen Morgenstunden bei der VPI Hof ab.

 

+++ In der Baustelle viel zu schnell +++

Trogen, A 72, in Fahrtrichtung Chemnitz: Ein 33-Jähriger aus der Ukraine fuhr am Montagmittag im Baustellenbereich der A 72 fiel zu schnell. In dem auf 80 km/h beschränkten Baustellenbereich fuhr der 33-Jährige mit seinem Skoda Octavia, mit gemessenen 146 km/h. Die Messung erfolgte durch Nachfahrt einer zivilen Videostreife.

Wegen des massiven und andauernden Verstoßes musste der Fahrer eine Sicherheitsleistung in Höhe von ca. 500.--Euro für die zu erwartende Strafe hinterlegen.

 

+++ Unter Drogeneinfluss +++

Berg A 9, Rastanlage Frankenwald-Ost: Beamte der Verkehrspolizei Hof kontrollierten am Montagmittag einen Mercedes CLK. Die Beamten fanden in der Reisetasche des 19-jährigen Fahrers aus Thüringen eine geringe Menge Marihuana und einen Crusher auf.

Der Fahrer gab zu, am Vorabend mehrere Joints geraucht zu haben. Ein Drogentest verlief dementsprechend positiv auf THC.

Es erfolgte eine Blutentnahme im Krankenhaus. Der Schlüssel verblieb bei der Polizei und die Weiterfahrt wurde unterbunden.

Gegen den Fahrer ergehen nun Anzeigen nach dem Betäubungsmittelgesetz und dem  Straßenverkehrsgesetz.



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