Anzeige

el vpi28.1.2021– +++ Droge in der Dose +++

A9/Berg.- Ein Mercedes-Kleinbus aus dem Zulassungsbereich von Pritzwalk/Brandenburg, besetzt mit sechs Personen, fiel Zivilfahndern der Hofer Verkehrspolizei am 27.01.2021 während der Fahrt auf und schien den Beamten eine Kontrolle wert.

Diese fand anschließend um 11.30 Uhr im Gelände der Rastanlage „Frankenwald“ statt. Nachdem die 50-jährige Fahrerin hier von einer Beamtin durchsucht worden war, warf die Polizistin noch einen Blick in die Reisetasche der Frau und wurde dort auch fündig. Denn in einer Metalldose befand sich ein weißes Pulver, wobei es sich um knapp ein Gramm Amphetamin handelte, wie ein Test bestätigte.

Die Frau räumte gegenüber den Polizisten gelegentlichen Drogenkonsum ein. Einen Drogentest absolvierte die Brandenburgerin dann folglich mit einem entsprechenden Ergebnis. Denn auch der Test deutete auf  Konsum von Amphetamin hin.

Zur Beweiszwecken ordnete die Beamtin eine Blutentnahme bei der Frau an. Außerdem beschlagnahmte sie die aufgefundene Droge und untersagte der 50-Jährigen die Weiterfahrt.

Das Steuer konnte indes ein Mitfahrer übernehmen, der die Fahrt nach Oberbayern zur Arbeitsstelle zu Ende brachte.

 

+++ Zu lange und zu schnell unterwegs +++

A9/Berg.- Dass der Sattelzug einer polnischen Spedition nicht mit den angeordneten 60 km/h den sogenannten „Saaleabstieg“ des A9 hinunterfuhr, war einer Streife der Autobahnpolizei aus Hof bei einer Überwachung am 27.01.2021, um 11.55 Uhr, aufgefallen.

Bei dem „Saaleabstieg“ handelt es sich um eine kurvige Gefällstrecke im Grenzbereich von Bayern nach Thüringen.

Während der Anhaltung des Sattelzugs bestätigte sich, dass der 28-jährige polnische Fahrer es mit der Beachtung des Tempolimits nicht so recht ernst nimmt. Denn er war auf dem Gefälle mit 33 km/h mehr als erlaubt unterwegs gewesen und seine sonstigen Aufzeichnungen wiesen Spitzen bis 116 km/h auf.

Doch auch sonst verhielt sich der 28-jährige nicht gerade gesetzestreu. So überzog er seine Lenkzeiten, verkürzte erforderliche Ruhezeiten oder unterließ es zeitweise seine Fahrerkarte ins Gerät zu stecken.

Gegen den Berufskraftfahrer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, zudem musste er eine Sicherheitsleistung von rund 270 Euro an Ort und Stelle bei den Beamten hinterlegen.



Diesen Beitrag teilen



FacebookTwitterGoogle Plus