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el vpi24.9.2020 – +++ Geringe Menge Marihuana beschlagnahmt +++

BAB A 9, Berg; Am Mittwochnachmittag wurde durch Beamte der Hofer Verkehrspolizei bei einem 21jährigen Berliner, der im Rahmen einer Mitfahrgelegenheit von Berlin nach München als Beifahrer unterwegs war, eine geringe Menge Marihuana aufgefunden und beschlagnahmt. Auf ihn kommt nun eine Anzeige wegen des Unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu.

 

+++ Geschwindigkeitskontrollen +++

Die Hofer Verkehrspolizei führte am Mittwoch mehrere Geschwindigkeitskontrollen durch. An keiner der Örtlichkeiten kam es zu einem Fahrverbot.

B 15, Rehau; Im mehrstündigen Messzeitraum, am Vormittag, hielten sich die meisten der Verkehrsteilnehmer an die erlaubten 100 km/h. Es kam zu 8 Verwarnungen und 4 Anzeigen.

Wunsiedler Straße, Thiersheim; Die hier erlaubten 50 km/h wurden lediglich von 3 Verkehrsteilnehmern nicht eingehalten, was jedoch jeweils nur Verwarnungen nach sich zog. Die Messung fand in der Mittagszeit statt.

Leupoldsgrüner Straße, Konradsreuth; Auch an dieser Örtlichkeit kam es am Nachmittag zu lediglich 10 Verwarnungen, da die erlaubten 50 km/h weitestgehend eingehalten wurden.

 

+++ Zu schnell am Saaleabstieg +++

BAB 9, Berg; Auch durch die Lkw-Gruppe der Hofer Verkehrspolizei wurden zwei Geschwindigkeitsverstöße im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit festgestellt. Im Bereich des Saaleabstiegs auf Höhe der Rastanlage Frankenwald ist die Geschwindigkeit für Lkw aufgrund der abschüssigen und kurvenreichen Strecke auf 60 km/h begrenzt. Ein polnischer Lkw-Fahrer war hier mit 94 km/h unterwegs und musste eine Sicherheitsleistung in Höhe von 128,50 EUR bezahlen. Der Fahrer eines deutschen Sattelzugs war mit 95 km/h unterwegs und wurde ebenfalls angezeigt. Die Geschwindigkeiten konnte jeweils anhand der in den Fahrzeugen verbauten Kontrollgeräte festgestellt werden.

 

+++ Buskontrollen verliefen unauffällig +++

Landkreis Hof; Am Mittwoch kontrollierte die Lkw-Gruppe der Verkehrspolizei Hof diverse Schul- und auch Linienbusse im Landkreis Hof. Die technische Überprüfung ergab insgesamt ein recht zufriedenstellendes Bild und es wurden keine gravierenden Mängel festgestellt. Lediglich in einem Fall musste ein fehlerhaftes Abblendlicht beanstandet werden.



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