16.11.2017 –Über Jahre hinweg zahlte eine Unternehmerin aus dem Raum Hof den in ihrem Betrieb Beschäftigten nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn. Die Arbeitnehmer mussten bis zu 16 Stunden täglich unter anderem die Toilettenanlagen an Autobahnrasthöfen reinigen, als Monatslohn erhielten sie gerade mal 800,-- Euro. Die so eingesparten Löhne beliefen sich auf ca. 387.000,-- Euro, die den Sozialversicherungsträgern vorenthaltenen Beiträge summierten sich auf über 156.000,-- Euro.
Des Weiteren konnte durch die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg – Dienstort Hof, nachgewiesen werden, dass der Großteil der Trinkgelder nicht als Betriebseinnahme verbucht wurde.
Zusammen mit der nicht gezahlten Lohnsteuer entstand dem zuständigen Finanzamt so ein Schaden in Höhe von ca. 110.000,-- Euro.
Das Amtsgericht Hof verurteilte die Unternehmerin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, sowie zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.800,-- Euro.
Aufgrund der zahlreichen Verstöße gegen das Mindestlohngesetz hat sie zudem ein Bußgeld in Höhe von 25.000,-- Euro zu tragen.
Für den entstandenen Schaden muss die Beschuldigte zusätzlich aufkommen.