1.8.2019 – +++ Vorfahrt nicht gewährt +++
Weißenstadt - Am Mittwochmittag kam es an der Einmündung der WUN 7 in die Staatsstraße 2180 zu einem Verkehrsunfall ohne Personenschaden, allerdings mit einem Sachschaden von rund 8.000 Euro. Eine 18-jährige Ebnatherin wollte von Meierhof kommend in die bevorrechtigte Straße einbiegen und übersah einen dort fahrenden 36-jährigen Weißenstädter Pkw-Fahrer, sodass es zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge kam.
+++ Pkw zerkratzt +++
Marktleuthen - Eine 66-jährige Marktleuthenerin erstattete bei der Polizei in Wunsiedel Anzeige wegen Sachbeschädigung, da ihr Pkw am rechten hinteren Kotflügel verkratzt worden war. Ärgerlich ist, dass der Pkw erst aus der Werkstatt zurückkam, weil dieser bereits im Juni durch Unbekannte beschädigt wurde. Der Pkw war u. a. kurzzeitig auf dem Parkplatz beim EDEKA-Markt geparkt. Wer hat eventuell Beobachtungen gemacht? Hinweise erbittet die Polizei in Wunsiedel.
+++ Alkotest verlief positiv +++
Wunsiedel - Ein 31-jähriger Wunsiedler wurde am Mittwochabend einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen, als er mit seinem Pkw durch Breitenbrunn fuhr. Erst wollte er sich der Kontrolle entziehen, gab jedoch sein Vorhaben in einer Wiesenfläche auf. Der Grund für seine Flucht war vermutlich, dass er in betrunkenem Zustand sein Fahrzeug führte, denn ein durchgeführter Alkotest verlief positiv. Er muss nun mit Post von der Bußgeldstelle rechnen.
+++ Reifen abgelagert +++
Bad Alexandersbad - Vermutlich am vergangenen Wochenende lagerten Unbekannte in der Fußgängerunterführung vier Reifen unberechtigt ab. Es handelt sich offensichtlich um Altreifen, die nun vom Bauhof entsorgt werden müssen. Wer hat Beobachtungen gemacht? Hinweise bitte an die PI Wunsiedel.
+++ Mit Pkw in gesperrter Straße steckengeblieben +++
Tröstau - Am Mittwochabend befuhr ein 54-jähriger Pkw-Fahrer aus dem Landkreis Wunsiedel die wegen Bauarbeiten gesperrte Straße in Vordorf. Er übersah einen dort aufgeschütteten Kieshaufen und blieb mit seinem Fahrzeug stecken. Bei Eintreffen der Streifenbesatzung wurde deutlicher Alkoholgeruch bei dem Fahrer festgestellt. Deshalb wurde bei ihm eine Blutentnahme angeordnet. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft wurde der Führerschein noch in der Nacht sichergestellt. Sollte das Ergebnis der Blutuntersuchung positiv ausfallen, wird er wegen Trunkenheit im Verkehr zur Anzeige gebracht.