12.1.2020– +++ Geparktes Auto angefahren und geflüchtet -- Täterermittlung +++
Lichtenberg. Am Freitagnachmittag stellte ein 55-jähriger aus Issigau seinen BMW am Henri-Marteau-Platz ab. Als er zu seinem Fahrzeug zurückkam, wurde er von einer Dame angesprochen, welche beobachtet hatte, dass kurz vorher ein Pkw gegen das geparkte Fahrzeug des Issigauers gefahren war. Sie notierte sich glücklicherweise das Kennzeichen des Unfallverursachers und übergab es dem Geschädigten. Am Fahrzeug des Geschädigten entstand Sachschaden in Höhe von ca. 700 Euro. Die Polizei Naila nahm nach Anzeigenerstattung die Ermittlungen auf und konnte den verantwortlichen Fahrer in Windeseile ermitteln. Hierbei handelt es sich um einen 74-jährigen aus Berg. Nach Polizeiangaben bemerkte dieser zwar den Unfall - entfernte sich allerdings von der Unfallstelle, da er keinen Fremdschaden feststellen konnte. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist kein „Kavaliersdelikt“. Das Gesetz sieht hierfür Geldstrafe und ggf. auch Freiheitsstrafe sowie ein Fahrverbot oder einen Fahrerlaubnisentzug vor. Verursacher von Unfällen sollten daher in Eigeninteresse an der Unfallstelle verweilen oder die Polizei hinzuziehen.
+++ Ladendiebstahl +++
Schwarzenbach am Wald. Eine 22-jährige aus Schwarzenbach am Wald war am Samstagmittag in einem Verbrauchermarkt in der Nailaer Straße einkaufen. Teile des Einkaufs wurden im mitgeführten Kinderwagen zwischengelagert; andere Teile im mitgeführten Rucksack. An der Kasse wurde der Einkauf größtenteils ordnungsgemäß bezahlt; leider „vergaß“ die Dame die Wurst- und Fleischwaren der Frischtheke im Wert von knapp 20,00 Euro aus dem Rucksack aufs Band zu legen und zu bezahlen. Die Polizei wurde hinzugezogen und es wird nun wegen Ladendiebstahl ermittelt. Als Nebenfolge wurde durch die Filialleitung ein einjähriges Hausverbot im Verbrauchermarkt ausgesprochen und es muss eine sogenannte „Fangprämie“ entrichtet werden. Auch hier sieht man wieder: Ladendiebstahl lohnt sich nicht!