14.11.2018 - +++ BMW-Fahrer nach Papiertonnen-Crash von der Polizei ermittelt +++
Bad Steben. Mit einer Anzeige wegen Verkehrsunfallflucht muss nun ein 80jähriger Autofahrer aus dem Frankenwald rechnen. Unfallfluchtfahnder der Nailaer Polizei konnten dem BMW-Fahrer nämlich nachweisen, dass er am Dienstagvormittag mit seinem Auto im Bad Stebener Pfaffensteig eine Papiertonne beschädigt hat und anschließend ohne Schadensmeldung das Weite suchte. Die Scherben seines dabei beschädigten Auto-Rücklichtes brachten die Beamten auf die richtige Spur - somit blieb dem Frankenwäldler nichts anderes übrig, als sein Rückwärtsfahrmalheur zuzugeben. Auch der Abfallzweckverband kann nun mit der Bezahlung seiner demolierten Papiertonne im Wert von 100 EURO rechnen.
+++ Nailaer Polizeistreife beanstandet Kurierfahrer +++
Issigau. Dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, musste am Dienstagvormittag ein 26jähriger Kurierfahrer in Issigau erfahren. Der Berufskraftfahrer aus Erlangen war in einem kleineren Lastwagen unterwegs, in dessen Führerhaus kein Kontrollgerät eingebaut war, weshalb ersatzweise ein handschriftliches Kontrollbuch als Arbeitszeitnachweis geführt werden muss. Da der 26jährige aber seine mitführungspflichtigen Kontrollblätter der vergangenen Tage nicht vorzeigen konnte, erwartet ihn daraufhin eine Anzeige nach dem Fahrpersonalgesetz. Ebenso in der Verantwortung für die nicht vorzeigbaren Arbeitszeitnachweise steht die Firmenleitung des Paketzustellers, als zuständiger Halter des Kleinlastwagens, weshalb der Verantwortliche ebenfalls eine Anzeige nach dem Fahrpersonalgesetz erhält.
+++ Nailaer Fahndern geht gesuchter Schweizer „ins Netz“ +++
Rudolphstein. Dass der polizeiliche Fahndungscomputer nichts vergisst, musste in der Nacht zum Mittwoch ein 30jähriger Autofahrer aus der Schweiz erfahren. Fahnder der Nailaer Polizeiinspektion konnten den Mann auf der Autobahnraststätte „Frankenwald“ aufspüren und dabei feststellen, dass ihm die Staatsanwaltschaft Bochum auf den Fersen war. Aufgrund eines Haftbefehls wegen Unterschlagung hatte der Gesuchte nämlich noch eine Geldstrafe von 420 EURO zu bezahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 42 Tagen abzusitzen. Vor die Wahl gestellt, entweder die Geldstrafe zu bezahlen oder die Ersatzfreiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt zu verbringen wählte der 30jährige verständlicherweise die Bezahlung seiner Schuld. Die Nailaer Polizeistreife brauchte somit den Gesuchten nicht mehr festzunehmen - er konnte als freier Mann seinen Weg in Fahrtrichtung Schweiz fortsetzen.