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el naila25.4.2018 - +++ Ford-Transit-Fahrer betrügen Walther-Tankstelle in Naila +++

Naila. Die Polizei fahndet nach den Insassen eines weißen Ford-Transit-Transporters, die am Dienstagmittag die Nailaer Walther-Tankstelle an der Bundesstraße 173 betrogen haben. Nachdem 73 Liter Diesel in den Ford-Transit-Tank gelaufen waren vollführten der Beifahrer und der Fahrer einige Finessen, um den optischen Eindruck zu wahren, dass sie die Tankrechnung bezahlen wollten. Tatsächlich fuhren sie dann aber ohne Bezahlung von der Walther-Tankstelle auf die nahe Straße auf und davon. Ob sie sich dabei ins Nailaer Gewerbegebiet davonmachten oder auf die anliegende Bundesstraße, ist nicht bekannt. Der Tankwart ist jedenfalls auf der unbezahlten Rechnung von 87 EURO sitzengeblieben. Ist jemandem der weiße Ford-Transit-Transporter aufgefallen? Die Polizeiinspektion Naila hofft auf Meldungen aus der Bevölkerung an die Rufnummer 09282/979040.

  

+++ Mysteriöser Garten-Eindringling ein Fall für die Polizei ++

Selbitz. Die Polizei sucht einen mysteriösen Garten-Eindringling der am Dienstagfrüh einem Grundstück in der Selbitzer Bahnhofstraße einen ungebetenen Besuch abstattete. Die genauen Umstände liegen zwar noch im Dunkeln, jedoch konnte festgestellt werden, dass der Eindringling zumindest ein Päckchen Grillanzünder mitgehen ließ, welches er aber anscheinend auf der Straße wieder verloren hatte. Ist jemandem etwas davon aufgefallen? Die Polizeiinspektion Naila bittet um Täterhinweise an die Rufnummer 09282/979040.

 

  

+++ Nailaer Polizei beanstandet Paketzusteller +++

Selbitz. Eine gewissenhafte und ordentliche Buchführung gehört zum Metier eines jeden Berufskraftfahrers - wer dies außer Acht läßt, verstößt gegen die Vorschriften des Fahrpersonalgesetzes. So musste am Dienstagvormittag ein 25jähriger Paketzusteller in Selbitz erfahren, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Der Berufskraftfahrer aus Plauen war nämlich in einem kleineren Lastwagen unterwegs gewesen, in dessen Führerhaus kein Kontrollgerät eingebaut war, weshalb ersatzweise ein handschriftliches Kontrollbuch als Arbeitszeitnachweis geführt werden muss. Da der 25jährige aber weder seine mitführungspflichtigen Kontrollblätter der vergangenen 28 Tage, als auch eine Bescheinigung seines Arbeitgebers über eingebrachte Urlaubstage nicht vorzeigen konnte ist eine Kontrolle der Polizisten über Lenkzeiten und Pausen nicht nur behindert, sondern sogar unmöglich gemacht worden. Ihn erwartet daraufhin eine Anzeige nach dem Fahrpersonalgesetz.

Ebenso in der Verantwortung für diese Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz steht die Firmenleitung des Paketzustellers, als zuständiger Halter des Lastwagens, weshalb dem Verantwortlichen ebenfalls eine Anzeige erwartet.

 

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