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el naila7.9.2020 – +++ Unfall nach gefährlichem Überholmanöver +++

Naila. Zu einer gefährlichen Verkehrssituation führte das rücksichtslose Verhalten eines Audi-Fahrers am Sonntagnachmittag. Gegen 13:40 Uhr befuhr eine Renault-Fahrerin aus Hof die Staatsstraße 2198 von Issigau in Richtung Hölle. Am Ortseingang kam ihr auf ihrer Fahrspur ein Audi-Fahrer entgegen, der zuvor bei unübersichtlicher Lage einen roten Pkw überholt hatte. Um einen Frontalzusammenstoß mit dem Audi zu verhindern, wich die Renault-Fahrerin nach rechts aus. Allerdings kollidierte sie dabei mit dem Bordstein und die beiden rechten Reifen ihres Pkw wurden völlig zerstört. Am Renault entstand ein Schaden in Höhe von ca. 1.500,-- Euro. Der überholte rote Pkw und auch der unfallverursachende Audi fuhren jedoch weiter. Der Fahrer des roten Pkw wird dringend als Zeuge gesucht. Gegen den Audi-Fahrer ermittelt die Polizei wegen Verkehrsunfallflucht. Die Polizeiinspektion Naila bittet unter der Telefonnummer 09282-97904-0 um Hinweise.

 

+++ Unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt +++

Berg. Am Sonntagmorgen, gegen 09:15 Uhr, wurde ein Pkw in der Sieggrubenstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Während der Kontrolle kam bei den Polizeibeamten der Verdacht auf, dass der 46jährige Fahrer unter Drogeneinfluss stand. Ein daraufhin durchgeführter Drogentest zeigte ein positives Ergebnis. Anschließend musste sich der VW-Fahrer einer Blutentnahme im Krankenhaus Naila unterziehen. Ihm wurde die Weiterfahrt für 24 Stunden untersagt, der Fahrzeugschlüssel wurde sichergestellt. Sofern die Blutentnahme das Vortestergebnis bestätigt, erhält der Mann einen Bußgeldbescheid über 500,-- Euro, ein einmonatiges Fahrverbot und zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei.

 

+++ Lkw-Fahrer beanstandet +++

Berg. Am Freitagabend führte die Polizei in der Sieggrubenstraße eine Lkw-Kontrolle durch. Im Rahmen dieser Kontrolle wurde auch der Fahrer eines Mercedes-Sprinter mit Zulassung aus dem Erzgebirgskreis überprüft. Dabei mussten die Beamten feststellen, dass der Fahrer während seiner gewerblichen Tätigkeit keinerlei Aufzeichnungen bzw. Kontrollblätter vorzeigen konnte. Auch eine Bescheinigung über arbeitsfreie Tage hatte der Fahrer nicht. Sowohl der Fahrer wie auch der Halter erhalten eine Anzeige nach dem Fahrpersonalgesetz.



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