16.4.2017 – +++ Brandfall +++
Münchberg: Am Samstagvormittag kam es in Münchberg in der Zelchstraße zu einem Brandfall in einem Wohnanwesen. Durch eine Anwohnerin wurde die Rauchentwicklung im Keller bemerkt und sofort die Feuerwehr verständigt. Die Feuerwehr Münchberg konnte den Brand schnell löschen. Der total verqualmte Keller wurde im Anschluss belüftet. Vermutlich hatte ein technischer Defekt an einem älteren Elektrogerät den Brand verursacht. Personen wurden bei dem Brand nicht verletzt. Der Sachschaden wird auf ca. 15 000 Euro geschätzt.
+++ Sachbeschädigung +++
Münchberg. Zu einer Sachbeschädigung und Beleidigung wurde die Polizei Münchberg am frühen Samstagnachmittag auf einem Parkplatz eines Einkaufsmarktes in der Stammbacher Straße gerufen. Dort hat sich ein 63-jähriger Münchberger im Fahrbereich des Parkplatzes aufgehalten und sich unterhalten. Eine Frau mit ihrem Begleiter aus dem Landkreis Kulmbach wollte mit ihrem Pkw durchfahren und machte auf ihr Vorhaben durch Hupen aufmerksam. Dies störte den Münchberger derartig, dass dieser die Autotür der Frau bis zum Anschlag aufriss und absichtlich gegen den Türanschlag drückte, dass diese Beschädigt wurde. Der Begleiter der Frau verständigte derweil die Polizei. Als dies der Münchberger „spitz“ bekam, flüchtete er in die Stammbacher Straße, wo er durch die Pulschnitz watete. Vom anderen Ufer aus zeigte er dem nacheilenden Begleiter der Frau den sog. „Stinkefinger“. Nach der Anzeigenaufnahme verrichteten die beiden Geschädigten ihren Einkauf, wo sie den jetzt umgezogenen Täter wieder erblickten und die Polizei verständigten. Beim Verlassen des Einkaufsmarktes konnte der Münchberger durch die Polizei aufgegriffen werden. Ein Atemalkoholtest ergab bei dem Münchberger einen Wert von 0,73 mg/l. Der Sachschaden an dem Pkw der Frau wurde auf ca. 500 Euro geschätzt.
+++ Sachbeschädigung +++
Münchberg: Am Samstagnachmittag kam es in einem Fachmarkt in der Theodor-Heuss-Straße zu einem Ladendiebstahl. Durch das Personal des Marktes konnte beobachtet werden, wie der Täter sich Waren in seine Jackentasche steckte. An der Kasse bezahlte er lediglich andere Waren und nicht die in seiner Jackentasche. Da er bei der Tatausführung ein sog. „ Einhandmesser“ mit sich führte, muss sich der Täter nun wegen Ladendiebstahl mit Waffen verantworten.
+++ Randalierende Personen +++
Münchberg: Mehrere Mitteilungen über zwei randalierende Personen zwischen Querenbach und Biengarten erhielt die Polizei Münchberg am späten Samstagnachmittag. In Biengarten konnten die zwei männlichen Personen angetroffen werden. Beide gaben an, dass sie auf dem Nachhauseweg von einem Bekannten sind, wo sie zuvor genächtigt hatten. Einer der Beiden blutete aus der Nase. Als Grund hierfür gab er an, dass es zu einem Streit zwischen Ihm und dem Gastgeber kam und in dessen Verlauf er einen Schlag auf die Nase bekam. Ein Alkoholtest ergab einen Atemalkoholwert von 1,56 mg/l. Der Schläger muss sich nun wegen Körperverletzung verantworten. Die beiden Personen ließen sich im Anschluss an die Polizeikontrolle von einem Bekannten abholen.
+++ Fahrraddiebstahl +++
Münchberg: Am Samstag in der Zeit von 18:00 – 19:45 Uhr, kam es in Münchberg, in der Luitpoldstraße zu einem Fahrraddiebstahl. Ein vor der Stadtbibliothek abgestelltes „BMX“ Fahrrad der Marke Scott, türkis, 20 Zoll Räder, wurde durch einen unbekannten Täter gestohlen. Sollte das Fahrrad entdeckt werden oder jemand Angaben zum Verbleib des Fahrrades machen können, oder den Täter beim Diebstahl beobachtet haben, wird gebeten sich mit der Polizei Münchberg in Verbindung zu setzen.
+++ keine Zulassung und Versicherungsschutz +++
Münchberg-Autohof: Durch die Bundespolizei wurde Samstag, kurz vor Mitternacht, am Autohof-Münchberg, ein polnischer Staatsbürger mit einem Pkw mit französischen Kennzeichen einer Kontrolle unterzogen. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass der Pkw in Frankreich abgemeldet ist und somit keine Zulassung und Versicherungsschutz besteht. Aufgrund der Zuständigkeit wurde die Polizei Münchberg hinzugerufen, die den Fall weiter bearbeitet. Der polnische Staatsbürger wurde wegen Kennzeichenmissbrauchs und eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz angezeigt. Die Weiterfahrt wurde dem Polen untersagt. Ein verständigter Bekannter des Polen kam mit einem Autotransportanhänger. Nach dem der Pkw verladen war, konnte er die Reise mit seinem Pkw fortsetzen.