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el mak16.3.2021 – +++ Garage und Carport angefahren, anschließend Flucht +++

Marktredwitz – Am gestrigen Montagnachmittag, gegen 15:30 Uhr, kam es in Wölsauerhammer zu einem Verkehrsunfall. Ein Transporter eines bekannten Paketlieferdienstes fuhr gegen eine Holzgarage eines dortigen Anwesens. An dieser brachen durch den Anstoß mehrere Bretter. Zudem verzog sich durch den Anstoß auch noch ein angrenzendes Carport. Nach dem Anstoß setzte der Transporter allerdings einfach seine Fahrt fort. Ein Zeuge konnte jedoch dessen Kennzeichen ablesen. Der durch diesen Unfall an der Garage und dem Carport entstandene Sachschaden wird auf etwa 5000,- Euro geschätzt. Ob an dem Transporter durch den Unfall ein Sachschaden entstanden ist und falls ja, wie hoch dieser ist, müssen die laufenden Ermittlungen noch zeigen. Aktuell ermittelt die Polizei Marktredwitz in diesem Fall noch gegen Unbekannt, wegen eines Vergehens des unerlaubten Entfernens vom Unfallort u. a. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zur Klärung dieses Falls machen können, werden daher gebeten, sich mit der Polizei Marktredwitz, unter der Telefonnummer 09231/9676-0 in Verbindung zu setzen.

 

+++ Unter Amphetamin am Steuer +++

Schirnding – Am 15.03.2021 gegen 16:30 Uhr kontrollierten Polizeibeamte einen 48-jährigen Mann, der in einem Kastenwagen des Herstellers Hyundai die B303 befuhr. Hierbei stellten die Beamten drogentypische Auffälligkeiten bei dem Hyundai-Fahrer fest. Ein Drogenschnelltest vor Ort verlief positiv auf Amphetamine. Die Polizisten verbrachten den 48-Jährigen daraufhin zur Blutentnahme in ein nahe gelegenes Klinikum. Den Fahrzeugschlüssel des Hyundai stellten die Beamten zur Unterbindung der Weiterfahrt sicher. Der 48-Jährige muss sich nun wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz und einer Verkehrsordnungswidrigkeit nach dem Straßenverkehrsgesetz verantworten. Für die vorgenannte Verkehrsordnungswidrigkeit sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von mindestens 500,- Euro, zwei Punkte auf dem Konto in Flensburg und einen Monat Fahrverbot vor.



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