25.10.2019- +++ Exhibitionist tritt junger Frau gegenüber +++
HOF. Wegen exhibitionistischer Handlungen ermitteln Beamte der Polizei Hof gegen einen bislang unbekannten Mann, der am Donnerstagabend einer 22-jährigen Frau gegenübertrat.
Gegen 20.30 Uhr saß die Hoferin auf einer Parkbank in der Wörthstraße, als sie der rund 25 Jahre alte und zirka 170 Zentimeter große schlanke Mann in gebrochenem Deutsch ansprach und nach einer Zigarette fragte. Als die Frau das Tabakerzeugnis aushändigen wollte sah sie, wie der Unbekannte an seinem Glied manipulierte. Die 22-Jährige stellte den Tatverdächtigen zur Rede, der daraufhin flüchtete. Trotz einer sofort eingeleiteten Fahndung gelang es den Beamten nicht, denn Mann zu ergreifen.
Zeugen, die Hinweise zu dem Mann geben können werden gebeten, sich mit der Polizei Hof unter der Tel.-Nr.: 09281/704-0 in Verbindung zu setzen.
+++ Einbruch in die Wirtschaftsschule +++
HOF. Sachschaden von rund 250 Euro verursachte ein bislang unbekannter Täter in der Nacht zum Freitag nach einem Einbruch in die Staatliche Wirtschaftsschule Hof. Ermittler der Polizei suchen nach Zeugen.
Zwischen Donnerstagnachmittag, 16 Uhr und Freitagmorgen, 5 Uhr, drang der Unbekannte über ein Fenster in das Gebäude ein und versuchte in verschiedene Räume zu gelangen. Nachdem die Zugangstüren standhielten, ließ der Einbrecher von seinem Vorhaben ab und machte sich davon.
Die eingesetzten Polizeibeamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen eines Diebstahldeliktes ein und hoffen unter der Tel.-Nr.: 09281/704-0 auf Zeugenhinweise.
+++ Alkohol und Drogen im Straßenverkehr +++
HOF. Zwei Autofahrer müssen mit empfindlichen Geldbußen und einem Fahrverbot rechnen, weil sie am Donnerstag unter der Einwirkung von Alkohol beziehungsweise Drogen am Straßenverkehr teilnahmen. Hofer Polizeibeamte leiteten entsprechende Verfahren ein und unterbanden die Weiterfahrt.
Gegen 14.30 Uhr überprüften die Ordnungshüter einen 31-jährigen Audi-Fahrer aus Hof. Während der Kontrolle fielen den geschulten Beamten Anzeichen auf, die auf einen möglichen Drogenkonsum hindeuteten. Ein Schnelltest erbrachte schließlich ein positives Ergebnis, eine Blutentnahme war die Folge.
Um 20 Uhr bemerkten die Polizisten während einer Verkehrskontrolle Alkoholgeruch bei einem 70-jährigen Fahrzeuglenker. Ein gerichtsverwertbares Atemalkoholmessgerät erbrachte schließlich den Wert von 0,58 Promille Alkohol. Auch er durfte nicht weiterfahren.
Bei einem Erstverstoß sieht der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 500 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot vor.