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el hof9.1.2025 - +++ Person von Pkw erfasst und schwerverletzt +++

HOF. Am Mittwochmittag, um 12:05 Uhr, überquerte ein 81-jähriger Fußgänger an einer Fußgängerampel bei Grünlicht die Friedrichstraße in Hof. Zeitgleich bog ein 40-Jähriger mit seinem Pkw VW, von der Marienstraße kommend, nach links in die Friedrichstraße ab. Dabei übersah er den Fußgänger und erfasste ihn frontal.

Der Fußgänger erlitt hierdurch schwerwiegende Verletzungen und musste durch den Rettungsdienst in ein nahegelegenes Krankenhaus verbracht werden. Lebensgefahr bestand nicht.

Der genaue Unfallhergang ist nun Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung. Zeugen, die den Unfall beobachtet haben, werden gebeten, sich unter der Tel. 09281/704-0 mit der Polizei in Hof in Verbindung zu setzen. 

 

+++ Reanimation nach Verkehrsunfall - Ursache unklar +++

HOF. Am Mittwochnachmittag befuhr ein 69-Jähriger mit seinem Opel die August-Mohl-Straße in nördliche Richtung. Kurz nach der Kreuzung zur Ossecker Straße zog er Zeugenangaben zufolge ohne Fremdeinwirkung unvermittelt nach links. Dort überfuhr er den Gehweg und kollidierte mit dem Zaun des Ossecker Stadions, wo er zum Stehen kam. Dabei entstand an dem Fahrzeug sowie dem Zaun ein Gesamtsachschaden von etwa 20.000 Euro.

Sofort hinzugeeilte Passanten fanden den Mann bewusstlos vor, retteten ihn aus dem Fahrzeug und begannen mit Reanimationsmaßnahmen. Nach Eintreffen des Rettungsdienstes brachten die Sanitäter den Mann unverzüglich unter weiterlaufender Reanimation in ein nahes Krankenhaus.

Beamte der Polizeiinspektion Hof nahmen den Unfall vor Ort auf und ermitteln in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Hof nun die Hintergründe. Während der Aufnahme musste die August-Mohl-Straße kurzzeitig voll gesperrt werden. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen kann eine medizinische Ursache für das plötzlich Fahrverhalten und den daraus resultierenden Unfall nicht ausgeschlossen werden. Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden oder eine Einwirkung durch Dritte liegen nicht vor.



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