23.5.2024 - +++ Verkehrsunfallflucht +++
HOF. In der Nacht von Dienstag auf Mittwoche parkte ein 55-Jähriger seinen BMW im Zeitraum von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr ordnungsgemäß in der Fischergasse. Am Morgen musste der Mann dann Kratzspuren am Heck feststellen, die auf einen Verkehrsunfall, verursacht durch einen bislang unbekannten Fahrzeugführer, hindeuten.
Der dabei entstandene Sachschaden liegt bei schätzungsweise 2.000 €. Beamte der Polizeiinspektion Hof leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort gegen Unbekannt ein und sicherten erste Spuren.
Etwaige Zeugen, die sachdienliche Angaben zum Unfallhergang, dem unbekannten Fahrzeugführer oder dessen verwendeten Fahrzeug machen können, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Hof unter der 09281-704-0 zu melden.
+++ Garage aufgebrochen und E-Bikes entwendet +++
HOF. Während der Abwesenheit der Hausbewohner entwendeten bislang unbekannte Täter im Zeitraum vom Samstag, 18.05., 12:30 Uhr bis Donnerstag, 23.05., 00:30 Uhr zwei E-Bikes im Wert von ca. 2.000 € aus einer verschlossenen Garage in der Straße Alte Gärtnerei. Dazu verschafften sie sich gewaltsam Zutritt, sodass das Garagentor beschädigt wurde. Zudem hinterließen die unbekannten Täter im Zuge ihrer Tat Kratzer an dem in der Garage geparkten Pkw des 78-jährigen Eigentümers. Der Gesamtsachschaden wird auf etwa 1.000 € geschätzt. Beamte der Polizeiinspektion Hof sicherten vor Ort erste Spuren und leiteten Ermittlungsverfahren wegen besonders schweren Diebstahls und Sachbeschädigung gegen Unbekannt ein.
Etwaige Zeugen, die sachdienliche Angaben zum Tathergang oder den unbekannten Tätern machen können, werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Hof unter der 09281-704-0 zu melden.
+++ Ohne erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs +++
OBERKOTZAU. Am Mittwochabend kontrollierten Zivilbeamte der Polizei Hof den 71-jährigen Fahrer eines Yamaha-Kleinkraftrades in der Hofer Straße in Oberkotzau. Dabei kam der Verdacht auf, dass das Fahrzeug deutlich schneller fahren kann, als es mit 45 km/h für diese Klasse zulässig ist. Daher untersagten die Beamten dem Mann vor Ort zunächst die Weiterfahrt, stellten das Gefährt vorübergehend sicher und unterzogen es anschließend einer Untersuchung auf einem Rollenprüfstand. Dabei erhärtete sich der Verdacht der Beamten, da das Kleinkraftrad - vermutlich durch technische Manipulationen - eine Maximalgeschwindigkeit von 62 km/h aufwies. Die dafür erforderliche Fahrerlaubnis konnte der Fahrer nicht vorweisen, weshalb ihn nun eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis erwartet.