31.7.2023– +++ Streit um Verdienstausfallentschädigung +++
HOF - Für den Sonntagabend verabredete sich ein 53jähriger, verbindlich, für gemeinsame Stunden, mit einer Dame, welche genau für solche Stunden annoncierte. Nach Verabredung von Ort und Zeit wurde der Herr bei der Dame vorstellig, entschied sich aber kurzerhand um und wollte die Dienste nun doch nicht in Anspruch nehmen. Als er die Wohnung wieder verlassen wollte stellte sich die Dame vor die Türe und ihm in den Weg. Dabei forderte sie eine Verdienstausfallentschädigung. Diese wollte jedoch nicht bezahlt werden. Der Besucher riss deshalb die Türe und verlies die Wohnung. Dabei wurde die Türe mit solcher Wucht geöffnet, dass diese aus dem Türband sprang und die Dame am Arm verletzte. Beide müssen sich nun für ihr Verhalten strafrechtlich verantworten.