5.6.2023 – +++ Ausnüchterung vor Haftantritt +++
HOF. Bevor ein 54-Jähriger seine Gefängnisstrafe antreten konnte, musste er in der Arrestzelle der Polizei erstmal seinen Rausch ausschlafen.
Wegen eines Streites rief am Sonntagabend der Nachbar des 54-jährigen Bewohners der Münch-Färber-Straße die Polizei. Am Einsatzort trafen die Polizisten den Mann und einen 36-Jährigen in der Wohnung an. Beide waren massiv betrunken und zeigten starke Stimmungsschwankungen. Wie sich bei einer Personenüberprüfung herausstellte, bestand gegen den Wohnungsinhaber ein Haftbefehl. Demnach sollte er wegen diverser Diebstahls- und Sachbeschädigungsdelikte zwei Monate ins Gefängnis gehen. Dies gestaltete sich aber wegen seines alkoholisierten Zustandes äußerst schwierig. Mit immerhin 2,5 Promille konnte er sich weder richtig bewegen, noch selbständig laufen. So musste er von den Polizisten zunächst in den Streifenwagen getragen und dann in die Gewahrsamszelle verbracht werden. Nachdem er einigermaßen ausgenüchtert war, erfolgte am Montagmorgen der Transport in eine Justizvollzugsanstalt.