27.1.2023– +++ Außenleuchten eingeschlagen +++
HOF. Drei Außenleuchten eines Mehrfamilienhauses in der Johann-Weiß-Straße beschädigte ein bislang unbekannter Täter im Laufe des vergangenen Dienstages. Es entstand Sachschaden von geschätzten 420 Euro. Zeugen werden gebeten, sich unter der Tel.-Nr. 09281/704-0 mit der Polizeiinspektion Hof in Verbindung zu setzen.
+++ Auto beschädigt und geflüchtet +++
HOF. Einen in der Moschendorfer Straße geparkter BMW fuhr am Mittwochnachmittag ein Unbekannter an.
Die 57-jährige Besitzerin parkte gegen 15.30 Uhr ihren BMW und begab sich für zirka fünf Minuten in ein dort befindliches Ärztehaus. Als sie zurückkam musste sie feststellen, dass ein Unbekannter die hintere linke Fahrzeugseite touchierte und anschließend flüchtete. Am BMW entstand Sachschaden von geschätzten 500 Euro.
Zeugen werden gebeten, sich unter der Tel.-Nr. 09281/704-0 mit der Polizeiinspektion Hof in Verbindung zu setzen.
+++ Keine Versicherung, dafür unter Strom +++
HOF. Ohne Versicherungskennzeichen an ihren E-Scootern waren am Mittwochabend zwei Männer unterwegs. Zivilpolizisten stellten drogentypische Auffälligkeiten bei ihnen fest.
Der Zivilstreife fielen kurz vor 19 Uhr zwei E-Scooterfahrer auf, die sich augenscheinlich auf dem Kundenparkplatz eines Einkaufsmarktes in der Ossecker Straße verabredet hatten. An beiden Scootern fehlten die Versicherungskennzeichen.
Der ältere der beiden, ein 26-Jähriger, konnte nachweisen, dass eine Versicherung für seinen Scooter besteht und er nur das Kennzeichen nicht angebracht hatte. Jedoch wurden bei ihm Anzeichen für vorangegangenem Drogenkonsum festgestellt, weshalb er eine Blutentnahme in einem örtlichen Krankenhaus über sich ergehen lassen musste.
Der zweite, ein 23-Jähriger, blieb den Versicherungsnachweis schuldig. Da auch bei ihm Anzeichen für vorangegangenen Drogenkonsum vorlagen und ein Drogenvortest positiv auf Amphetamin ausfiel, musste auch er sich einer Blutentnahme unterziehen.
Der 23-Jährige muss sich nun wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten. Des Weiteren erwartet ihn wegen des Fahrens unter Drogeneinfluss ein einmonatiges Fahrverbot, sowie ein Bußgeld von über 500 Euro.
Auch den 26-Jährigen erwartet ein einmonatiges Fahrverbot wegen Fahrens unter Drogeneinfluss. Da er aber diesbezüglich wiederholt aufgefallen ist, wird für ihn das Bußgeld verdoppelt.