20.2.2022- +++ Unfallflucht auf Bundesstraße 15 +++
Hof.- Ein bislang unbekannter Sattelzug befuhr am Samstagmittag, die Bundesstraße 15 in Richtung Autobahn A 9. Kurz vor der Abfahrt Wölbattendorf/Föhrenreuth geriet dieser, aus bislang unbekannter Ursache, kurzzeitig auf die Gegenfahrbahn. Auf dieser fuhr ein VW-Bus, aus Berlin, in Richtung Hof. Dessen Fahrzeugführer erkannte die gefährliche Situation und lenkte seinen VW-Bus ruckartig nach rechts und kollidierte seitlich mit der Leitplanke. Hierbei entstand erheblicher Sachschaden. Der Fahrer des blauen Sattelzugs setzte seine Fahrt in Richtung Autobahn fort. Zeugen, die den Verkehrsunfall beobachtet haben, werden gebeten, sich mit der Polizei in Hof in Verbindung zu setzen.
+++ Außenspiegel angefahren +++
Hof.- Am Samstag, im Zeitraum von 09 Uhr bis 11 Uhr, parkte eine grauer Peugeot im Steinweg in Hof. Ein bislang unbekanntes Fahrzeug fuhr gegen den linken Außenspiegel und beschädigte diesen. Der Unfallverursacher entfernte sich, ohne seine Personalien anzugeben, unerkannt. Zeugen werde gebeten, sich bei der Polizei in Hof zu melden.
+++ Scheibe eingeschlagen +++
Hof.- Am Samstagabend erzeugte ein Mann, durch lautstarkes Schreien in der Alsenberger Straße, die Aufmerksamkeit einer zivilen Streifenbesatzung. Dieser ließ sich, völlig grundlos dazu hinreißen, die Scheibe einer Haustüre, mit seiner Faust, einzuschlagen. Danach unterzogen ihn die zivilen Polizisten einer Kontrolle und leiteten ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung ein.
+++ In Straßengraben gerutscht +++
Köditz.- Ein litauischer Sattelzug fuhr am Sonntagmorgen kurz vor 03 Uhr, die Staatstraße von Berg kommend, in Richtung Bundesstraße 173. Dort wollte der Fahrer nach links, in Richtung Hof, abbiegen. Aufgrund nicht angepasster Geschwindigkeit bei winterlichen Straßenverhältnissen, rutschte der Sattelzug, über die B 173, geradeaus in den Straßengraben. Eine verständigte Abschleppfirma zog die Sattelzugmaschine aus dem Straßengraben. Der entstandene Sachschaden wird auf 6000 Euro geschätzt. Der Lkw-Fahrer musste für die begangene Verkehrsordnungswidrigkeit 173,50 Euro bezahlen.