2.5.2021 – +++ Jogger in Gummistiefel +++
HOF. Die von der Bundesregierung vorgesehenen Lockerungen der Ausgangsbeschränkung hatte ein 51jähriger Hofer wohl etwas falsch verstanden: Ein Autofahrer verständigte in der Nacht zum Sonntag die Polizei, als ihm der an der Ernst-Reuter-Straße entlangtorkelnde Fußgänger auffiel. Bei der Kontrolle durch die eingesetzte Polizeistreife konnte sich der Mann nur schwer auf den Beinen halten. Er gab gegenüber den Polizisten an, dass er noch Joggen war. Diese Erklärung erschien angesichts des Zustands und des von dem Betrunkenen getragenen Schuhwerks sehr zweifelhaft: Er trug Gummistiefel. Der Aufenthalt nachts um 01.00 Uhr außerhalb der Wohnung wäre auch nach der in Bayern nicht umgesetzten Sportregelung nicht erlaubt. Der nächtliche Spaziergänger wird wegen eines Verstoßes gegen die nächtliche Ausgangsbeschränkung angezeigt, dafür stellten die Beamten aber noch sicher, dass der Mann sein Zuhause wohlbehalten erreichte.
Die Polizei stellte in der Nacht zum Sonntag neben diesem noch insgesamt acht weitere Verstöße gegen die nächtliche Ausgangssperre fest. Dazu wurden die Beamten zu Streitigkeiten und Ruhestörungen gerufen, wobei je ein Fall von Körperverletzung und Beleidigung sowie weitere neun Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen angezeigt werden mussten.
+++ Vorfahrt missachtet +++
Hof. Am Samstagabend kam es an der Abzweigung Enoch-Widmann-Straße / Haidter Straße zum Unfall. Ein 20-jähriger Hofer fuhr mit seinem VW-Scirocco von Leimitz kommend in Richtung Haidt und missachtete die Vorfahrt eines BMW-Fahrers, der von der Enoch-Widmann-Straße kommend der abknickenden Vorfahrtsstraße in Richtung Haidt folgte. Die beiden Autos wurden beim Unfall so stark beschädigt, dass sie abgeschleppt werden mussten. Es entstand wirtschaftlicher Totalschaden, die Höhe des Sachschadens beziffern die aufnehmenden Polizeibeamten auf etwa 17000 Euro. Die Fahrzeugführer blieben glücklicherweise unverletzt.