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el vpi19.12.2016 – +++ 44 Fernsehgeräte von Lkw entwendet +++

Berg, BAB A 9, 16.-17.12.2016; Während der Fahrer eines polnischen Lkw auf dem Gelände der Rastanlage Frankenwald-West von 22.00-04.20 Uhr seine Nachtruhe einbrachte, schlitzten bislang unbekannte Täter zunächst die rechte Plane seines Sattelanhängers auf. Nachdem die Täter so lohnende Beute ausmachen konnten, zwickten sie die Verkabelung der hinteren Ladetüren auf und entwendeten von der Ladefläche insgesamt 44 TV-Geräte im Wert von ca. 9000.--€. Da bislang keine Hinweise auf die Täter vorliegen werden Zeugen gebeten, sich unter Tel.-Nr. 09281/704-803 bei der Verkehrspolizei Hof zu melden.

+++ Drogen mitgeführt +++

Berg, BAB A 9, 18.12.2016, 13.30 Uhr; Bei der Kontrolle eines Pkw aus Heilbronn überprüften Schleierfahnder der Verkehrspolizei Hof auch das Gepäck der beiden 20-jährigen Fahrzeuginsassen. Hierbei entdeckten sie in der Kulturtasche des Fahrers mehrere Gramm Amphetamin. Aber auch der Beifahrer war nicht unbescholten. Neben mehreren Gramm Haschisch hatte er ebenfalls etwas Amphetamin in seinem Rucksack versteckt. Beide erhalten nun eine Anzeige wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz.

 

+++ Fahrzeug nicht zugelassen +++

Berg, BAB A 9, 18.12.2016, 17.15 Uhr; Ein defekter Scheinwerfer an seinem Pkw war der Grund, warum ein 29-jähriger aus Augsburg von Fahndern der Hofer Verkehrspolizei auf dem Gelände der Rastanlage Frankenwald kontrolliert wurde. Hierbei stellten die Beamten fest, dass an den Kennzeichen keine Zulassungsstempel angebracht waren. Wie weitere Recherchen ergaben, waren die Kennzeichen bereits im Oktober von der Augsburger Polizei zwangsentstempelt worden. Neben der Erstellung einer Anzeige stellten die Beamten die Fahrzeugschlüssel zur Unterbindung einer erneuten Fahrt sicher.

 

+++ Drogenfahrt +++

Gefrees, BAB A 9, 18.12.2016, 23.10 Uhr; Als Streifenbeamte der Verkehrspolizei Hof auf dem Parkplatz Streitau einen Berliner Pkw kontrollierten bemerkten sie, dass der Fahrer offenbar unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Dies bestätigte ein durchgeführter Drogentest, der positiv verlief. Die Folge waren eine Blutentnahme, die Untersagung der Weiterfahrt und eine Anzeige wegen Führen eines Pkw unter Drogeneinwirkung. 

 

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