21.1.2020– +++ Handgreiflichkeit unter Berufskraftfahrern +++
A 9 / Leupoldsgrün: Ein handfester Streit zwischen zwei Berufskraftfahrern beschäftigte am Montagabend die Beamten der Verkehrspolizeiinspektionen Hof und Bayreuth.
Der 38-jährige Fahrer eines türkischen Sattelzuges berührte beim Rangieren am Parkplatz Lipperts einen geparkten Sattelzug, ohne dass ein Schaden entstand. Dessen 41-jähriger Fahrer aus dem Sauerland wollte den türkischen Fahrer auf sein Fehlverhalten aufmerksam machen, fand aber wohl nicht die richtigen Worte.
Der zunächst verbale Streit gipfelte schließlich in wechselseitigen Faustschlägen.
Während der deutsche Fahrer über Notruf die Polizei informierte, stieg der Türke in seinen 40-Tonner und setzte sein Fahrt in Richtung Süden fort.
Im Zuge der ausgelösten Fahndung konnte der Flüchtige von einer Streife der Verkehrspolizei Bayreuth angehalten und vernommen werden. Gegen die beiden Kontrahenten wird Anzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung erstattet.
+++ Nach Unfall geflüchtet +++
A 72 / Köditz: Der Fahrer eines polnischen Sattelzuges wollte am Montagnachmittag auf der A 72 einen anderen Sattelzug überholen.
Als er nach links ausscherte, übersah er dabei den Kleintransporter eines 28-jährigen Österreichers, der sich bereits links neben ihm befand. Es kam zur Berührung der beiden Fahrzeuge. Der Kleintransporter wurde an die Mittelschutzplanke gedrückt und stark beschädigt. Er konnte aber zum Anhalten noch auf den Seitenstreifen und im Anschluss zum Autohof Sellanger fahren.
Ohne sich um den Unfall zu kümmern, fuhr der Verursacher einfach weiter. Aufmerksame Zeugen, die sich hinter den beiden Unfallfahrzeugen befanden, machten ein Foto vom Heck des Sattelzuges, auf dem auch das Kennzeichen erkennbar ist. Damit kann der Verursacher ermittelt werden.
Für den 28-jährigen hat das Geschehen aber weitere Folgen. Bei der Unfallaufnahme stellten die Verkehrspolizisten fest, dass er nach Alkohol roch. Der Test ergab einen Wert von 0,74 Promille. Zudem hatte er eine geringe Menge Marihuana dabei.
Deshalb wird er sich gerichtlich verantworten müssen.