20.11.2019 - +++ Unter Drogeneinfluss am Steuer +++
A 9 / Leupoldsgrün. Am Dienstagnachmittag unterzogen Beamte der Bundespolizei einen Pkw Ford mit polnischer Zulassung auf dem Autobahnparkplatz Lipperts West einer Kontrolle. Beim Fahrer, einem 22-jährigen polnischen Staatsangehörigen, der auch in Polen wohnhaft ist, fanden die Beamten geringe Mengen Methamfetamin und Marihuana. Darüber hinaus stand der Mann unter Drogeneinfluss. Zuständigkeitshalber wurde eine Streife der Verkehrspolizei Hof hinzugezogen. Nach Beschlagnahme des Rauschgiftes musste sich der Mann einer Blutentnahme unterziehen. Weiterhin konnten die Beamten feststellen, dass der junge Mann nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Er wurde wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis und wegen der Drogenfahrt angezeigt. Für den Mann aus Polen war natürlich die Fahrt zu Ende. Für die Weiterfahrt musste er sich einen Ersatzfahrer besorgen.
+++ Mit Brummi zu flott unterwegs +++
A 9 / Berg. Am frühen Dienstagabend erweckte ein Sattelzug die Aufmerksamkeit von Hofer Verkehrspolizisten. Am sogenannten „Saaleabstieg“, einer kurvenreichen und unfallträchtigen Gefällstrecke zwischen der Anschlussstelle Berg / Bad Steben und der Landesgrenze Thüringen in Richtung Berlin war der Sattelzug mit 96 km/h statt der höchstzulässigen 60 km/h unterwegs. Der 22-jährige Fahrer aus Polen musste an Ort und Stelle eine Sicherheitsleistung für die zu erwartende Geldbuße hinterlegen.
+++ Zwangsentstempelung wegen fehlender Versicherung +++
A 9 / Leupoldsgrün. Bei der Überprüfung eines Pkw Toyota aus dem Zulassungsbezirk Karlsruhe, der auf dem Autobahnparkplatz Lipperts Ost gefahren war, stellten Beamte der Hofer Verkehrspolizei in der vergangenen Nacht, kurz nach 00.00 Uhr, eine Ausschreibung zur Zwangsentstempelung wegen fehlender Haftpflichtversicherung fest. Der 42-jährige polnische Fahrer und zugleich Fahrzeughalter hatte sich nicht um das Bestehen einer gültigen Haftpflichtversicherung gekümmert. Er wurde wegen einer Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz angezeigt. Die amtlichen Kennzeichen wurden entstempelt - die Weiterfahrt unterbunden.