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el vpi30.10.2019– +++ Autobahnmeisterei muss verlorenen Kraftstoff binden +++

BAB A 9, Gemeinde Leupoldsgrün; Am Dienstag, um 7 Uhr am Morgen verlor ein Lkw-Fahrer aus dem Zulassungsbereich Chemnitz aus dem Tank seiner Zugmaschine eine größere Menge Dieselkraftstoff am Parkplatz Lipperts in Fahrtrichtung Berlin. Bei der Fahrt in den Parkplatz und beim Stehen in den Lkw-Parkflächen flossen mehrere Liter Diesel auf den Boden. Die Autobahnmeisterei Münchberg musste die Parkfläche von dem rutschigen Kraftstoff reinigen, so dass Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen wurden.

 

+++ Versicherung war erloschen +++

BAB A 9, Gemeinde Leupoldsgrün; Trotz ungültiger Haftpflichtversicherung war am Dienstag, kurz nach 10 Uhr am Vormittag ein 51jähriger Mann aus Nürnberg mit seinem VW Transporter auf der A 9 unterwegs.

Der Mittelfranke befand sich auf der Fahrt von Polen kommend in Richtung Nürnberg auf der A 9 und wurde von Schleierfahndern der Hofer Verkehrspolizei am Parkplatz Lipperts in Fahrtrichtung Süden aus dem fließenden Verkehr heraus zur Kontrolle angehalten. Eine Überprüfung des amtlichen Kennzeichens erbrachte die Information, dass für den VW Transporter der Versicherungsschutz erloschen war. Der 51jährige wollte den Polizisten glaubhaft machen, dass er inzwischen einen neuen Vertrag bei einer Online-Versicherung abgeschlossen hätte. Sofort erkundigten sich die Beamten bei der Kfz.-Zulassungsstelle in Nürnberg. Da dort nichts über einen neuen Vertrag bekannt war, entstempelten die Polizisten die Kennzeichen und stellten sie zusammen mit dem Fahrzeugschein sicher. Dem 51jährigen musste unter diesen Umständen die Weiterfahrt untersagt werden. Er erhält eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

 

+++ Gleich zwei Fahndungsnotierungen in einem Auto festgestellt +++

BAB A 9, Gemeinde Münchberg; Für gleich zwei Insassen eines Autos bestanden Fahndungsnotierungen. Dies stellten Beamte der Hofer Grenzpolizeigruppe bei einer Kontrolle an der Anschlussstelle Münchberg Nord am Dienstag, kurz nach 12 Uhr fest. Die Schleierfahnder leiteten an der Anschlussstelle Münchberg einen weißen Fiat Scudo, besetzt mit drei Personen aus dem fließenden Verkehr zur Kontrolle aus. Bei der Überprüfung der Personalien der Fahrzeuginsassen spuckte der Fahndungscomputer für zwei der Männer aktuelle Fahndungsnotierungen aus. Ein 23jähriger musste wegen eines offenen Haftbefehls über 700 € an Ort und Stelle bezahlen, um einer Verhaftung zu entgehen. Bei zweiten mussten die Beamten lediglich die aktuelle Wohnanschrift des 24jährigen für die ausschreibende Staatsanwaltschaft festhalten. Danach konnte das Trio seine Fahrt in Richtung Süden fortsetzen.

 

+++ Führerscheinklasse nicht ausreichend +++

BAB A 72, Gemeinde Feilitzsch; Die vorhandene Führerscheinklasse war bei einem 40jährigen Kraftfahrer aus Polen nicht ausreichend. Der Mann war am Dienstag, kurz vor Mitternacht auf der A 72 in Fahrtrichtung Osten mit einem größeren Pkw mit schwerem Anhänger unterwegs. Eine Streifenbesatzung der Hofer Verkehrspolizei stoppte das Gespann an der Anschlussstelle Hof/Töpen. Bei der Begutachtung des Führerscheines des 40jährigen bemerkten die Verkehrspolizisten, dass er lediglich die Klasse B – gültig für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t – eingetragen hatte. Die notwendige Eintragung für das Mitführen von „schweren“ Anhängern fehlte hingegen. Der 40jährige wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt. Seinen Anhänger musste er an der Anschlussstelle stehen lassen.

 

+++ Schlüsselbund mit Hakenkreuz verziert +++

BAB A 9, Gemeinde Berg; In der Nacht von Dienstag zum Mittwoch, gegen 00.10 Uhr kontrollierten Verkehrspolizisten aus Hof den Fahrer eines weißen Mercedes Sprinter an der Rastanalage Frankenwald Ost. Der 33jährige hatte in seinem Firmenfahrzeug in der Mittelkonsole seinen privaten Schlüsselbund abgelegt, an dem sich ein Anhänger befand, auf welchem ein Hakenkreuz und weitere verfassungsfeindliche Symbole aufgedruckt waren. Der Schlüsselanhänger wurde von den Polizisten sichergestellt und der 33jährige erhielt eine Anzeige wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.



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