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el vpi14.9.2019- +++ Leicht verletzter Feuerwehrmann +++

A93 / Rehau - Wie bereits berichtet kam es am vergangenen Dienstag zu zwei schweren LKW-Unfällen auf der A93 in Fahrtrichtung Süden. Die Autobahn musste daher auf der Strecke zwischen Rehau-Süd und Schönwald für mehrere Stunden voll gesperrt werden.

Unter anderem wurde hierbei auch die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Rehau alarmiert. Ein Reisebus aus dem Zulassungsbereich Cuxhaven, welcher von der Bundesstraße 289 in Richtung A93 fuhr, wollte kurz vor der Autobahnauffahrt wenden. Ein ehrenamtliches Mitglied der Feuerwehr Rehau war an dieser Stelle mit der Verkehrsführung betraut und wies den Busfahrer durch die geöffnete Fahrertüre an, das Wendemanöver zu unterlassen und die Autobahn in Fahrtrichtung Norden zu befahren.

Mit dieser Verkehrsführung war der Fahrer des Reisebusses offensichtlich nicht einverstanden. Obwohl der Feuerwehrmann sich noch mit einem Bein und einem Arm im Bereich der Eingangstüre des Busses befand, schloss der Fahrer die Eingangstüre und fuhr los. Hierdurch erlitt der Feuerwehrmann eine Prellung am linken Arm.

Der Busfahrer wird sich für sein Fehlverhalten strafrechtlich verantworten müssen.

 

+++ Abstandsmessung mit gravierenden Ergebnissen +++

A9 / Stammbach - Am Freitag führte die Verkehrspolizeiinspektion Hof über einen Zeitraum von vier Stunden eine Abstandsmessung auf der A9 bei Stammbach durch. In diesen relativ kurzen Zeitraum hielten insgesamt 246 Kraftfahrzeugführer den Mindestabstand zum Vorausfahrenden nicht ein.

Trauriger Spitzenreiter im Bereich des Schwerlastverkehrs war ein Lkw-Fahrer, welcher bei einem erforderlichen Abstand von 50 Metern, bis auf 7 Meter auffuhr. Hierfür muss der Fahrer mit einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Für einen Pkw Fahrer dürfte die Abstandsmessung noch drastischere Folgen nach sich ziehen. Bei einer Geschwindigkeit von 151 km/h hielt dieser einen Abstand von nur 12 Meter zu seinem Vordermann ein, erforderlicher Mindestabstand wären 75,70 Meter gewesen. Neben 320 Euro Bußgeld, sowie zwei Punkten in der Verkehrssünderdatei erwartet den Autofahrer auch ein zweimonatiges Fahrverbot. 



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