4.6.2019 – +++ Auf Pannenfahrzeug aufgefahren +++
BAB A 9, Leupoldsgrün; In der Nacht vom Montag zum Dienstag, gegen 00:45 Uhr, fuhr ein 35jähriger Mann aus der Schweiz mit seinem Renault Clio auf der A 9 in Richtung München. Kurz vor der Anschlussstelle Hof West streikte der Motor des Pkw, so dass der Autofahrer schließlich auf der rechten Fahrspur stehen blieb. Er verständigte umgehend die Polizeieinsatzzentrale per Notruf und stieg geistesgegenwärtig aus seinem Fahrzeug aus. Gleich darauf näherte sich ein 68jähriger Fahrer eines Kleintransporters dem liegengebliebenen Pannenfahrzeug, übersah das Auto und fuhr frontal dagegen. Glücklicherweise wurde bei dem Anstoß niemand verletzt. Der Schaden an den beiden Fahrzeugen beträgt insgesamt 14.000 €.
+++ Unter Drogeneinfluss und verbotenes Messer dabei +++
BAB A 9, Berg; Am Montag, um 14.30 Uhr kontrollierten die Schleierfahnder der Hofer Grenzpolizeigruppe auf der Rastanlage Frankenwald/West einen Kleintransporter aus dem Zulassungsbereich Havelland. Der 43jährige Fahrer des Renault Master stand unter Drogeneinfluss und hatte zudem weiteres Amphetamin bei sich. Er musste eine Blutentnahme erdulden und das Rauschgift wurde an Ort und Stelle beschlagnahmt.
Beim 33jährigen Beifahrer fanden die Beamten ein „Faustmesser“, welches nach dem Waffengesetz als verbotener Gegenstand gilt. Zudem hatte der Mann ein polnisches Ausweisdokument dabei, welches nicht ihm gehörte. Als Ausrede gab er an, dass er den Ausweis auf einem Parkplatz gefunden hätte. Weil er das Dokument nicht bei einer Behörde abgegeben hatte, wurde wegen Fundunterschlagung angezeigt. Auch das Messer wurde sichergestellt und der 33jährige muss sich zudem wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz verantworten. Zu allem Überfluss stand auch er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, weshalb beiden die Weiterfahrt erst einmal untersagt werden musste.
+++ Kampfmesser griffbereit +++
BAB A 9, Leupoldsgrün; Die Insassen eines schwarzen VW Passat wurden am Montag, um 11:15 Uhr am Parkplatz Lipperts an der A 9 von Beamten der Hofer Grenzpolizeigruppe kontrolliert. In der Seitenablage der Beifahrertüre lag griffbereit ein Kampfmesser mit einer Klingenlänge von 20 Zentimeter. Der Beifahrer, ein 25jähriger aus der Nähe von Magdeburg gab sich sofort als Besitzer der gefährlichen Waffe zu erkennen. Grundsätzlich ist es in Deutschland nicht verboten, solche Messer zu besitzen, das griffbereite Mitführen stellt jedoch einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar, weshalb der 25jährige auch angezeigt werden musste.