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el vpi18.4.2019 - +++ Zwei Unfälle hintereinander +++

A93/Regnitzlosau.- Eine kurze Unachtsamkeit war wohl die Ursache dafür, dass ein 64-jähriger Halberstädter am 17.04.2019, um 19.00 Uhr,  die Kontrolle über sein Wohnmobil verlor und damit gegen die Leitplanke krachte. Von dieser zurückgewiesen, landete das Vehikel schließlich auf der Fahrerseite liegend mitten auf der Fahrbahn. Ein Einsatz von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei wurde ausgelöst und der Verkehr musste kurzzeitig ausgeleitet werden. Während der Fahrer des Wohnmobils nur leichte Verletzungen davon trug, war sein fahrbarer Untersatz nur noch Schrott. Die Beamten schätzen den Schaden aufgrund des Alters des Fahrzeugs auf rund fünf Tausend Euro.

Als die Aufräumungsarbeiten wegen des Unfalls gerade in vollem Gange waren, ereignete sich um 19.42 Uhr auf der gegenüber liegenden Fahrbahn Richtung Norden ein weiterer Unfall. Hier fuhr dem Auto eines 25-jährigen Mannes aus Tschechien ein 48-Jähriger aus Halle mit seinem PKW auf. Die Kollision war dabei so heftig, dass der Hallenser gegen die Leitplanke geschleudert wurde und ein massives Trümmerfeld auf der Fahrbahn hinterließ. Im Zuge der Aufräumungsarbeiten kam es hier zu einer weiteren Vollsperrung und einem mehrere Kilometer langen Stau. Die beiden Fahrer wurden jeweils leicht verletzt. Den Sachschaden beziffert die Verkehrspolizei aus Hof hier auf rund 16 Tausend Euro.

 

+++ Zahlen macht frei +++

A9/Gefrees.- Eine Kontrolle durch Beamte der Hofer Grenzpolizeigruppe brachte am 17.04.2019, um 10.00 Uhr, einen Haftbefehl bei einem 28-jährigen Berliner zu Tage. 2200 Hundert Euro Strafe berappen oder 110 Tage hinter „Schwedische Gardinen“ einwandern waren die Alternativen für den Berliner. Hier waren nun gute Freunde gefordert und ein Bekannter zahlte den Betrag bei der Polizei in Berlin ein. Im Anschluss konnte der 26-Jährige als freier Mann die Fahrt fortsetzen.

 

+++ Abstand muss sein +++

A9/Münchberg.- Beamte der Verkehrspolizei aus Hof führten am 17.04.2019 im Tagesverlauf eine Abstandsmessung durch. Es waren hier 168 Fahrzeuge zu beanstanden. Spitzenreiter war ein PKW mit einer gemessenen Geschwindigkeit von 159 km/h und einem Abstand zum Vordermann von gerade einmal sieben Metern! Erforderlich gewesen wäre hier rund das Zehnfache. Die Strafe fällt entsprechend drakonisch aus. So erwartet den Fahrer, den die Beamten erst noch ermitteln müssen, ein Bußgeld von vier Hundert Euro sowie zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot.



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