29.12.2018 – +++ Vier Verletzte bei Verkehrsunfall - Unfallverursacher flüchtig +++
A 9/ Helmbrechts. Lkr. Hof. Am Freitag, gegen 14.15 Uhr, überholte ein unbekanntes Lkw- Anhängergespann, auf der A 9, Fahrtrichtung Berlin, zwischen den Anschlussstellen Münchberg- Nord und Hof- West einen Lkw. Das Gespann scherte dabei so knapp vor dem VW Golf eines 41- jährigen Mannes aus Erlangen ein, dass dieser auf die linke Fahrspur ausweichen musste. Dabei kam es wiederrum zum Zusammenstoß mit dem VW Golf eines 35- jährigen Mannes aus Landsberg am Lech, der auf der linken Fahrspur fuhr. Das unbekannte Lkw- Anhängergespann fuhr ohne anzuhalten weiter.
4 Insassen der oben genannten Fahrzeuge wurden leicht verletzt, darunter auch eine schwangere Frau. Sie mussten ins Klinikum nach Hof gebracht werden. An den Pkws entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 7000 Euro.
Zeugen die Hinweise zum flüchtigen Lkw- Gespann machen können, werden gebeten sich mit der VPI Hof, unter der Tel.: 0921/704-803, in Verbindung zu setzen.
+++ Marihuana gefunden +++
A9/ Berg. Lkr. Hof. Am Freitagnachmittag fanden Beamte der Verkehrspolizei Hof, bei der Kontrolle eines 34-jährigen Mannes aus Berlin, auf der Rastanlage Frankenwald, eine geringe Menge Marihuana in dessen Rucksack. Das Rauschgift wurde beschlagnahmt. Der Mann muss sich nun wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz verantworten und bekommt demnächst Post von der Staatsanwaltschaft Hof.
+++ Mehrere Anzeigen nach Kontrolle +++
A 9/ Berg. Lkr. Hof. In der Nacht zum Samstag kontrollierten Beamte der Bundespolizei auf der Rastanlage Frankenwald den Pkw Opel eines 41- jährigen, aus Serbien stammenden, Mannes. Bei der Kontrolle konnte dieser lediglich einen serbischen Führerschein auf Probe vorlegen, der allerdings in Deutschland keine Gültigkeit hat. Gegen ihn wurde eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstellt.
Zwei weitere, aus Serbien stammende, Insassen des Pkws besaßen keinen gültigen Aufenthaltstitel und hielten sich daher illegal in Deutschland auf. Die beiden 22 und 23 Jahre alten Männer müssen sich nun wegen Vergehen nach dem Aufenthaltsgesetz verantworten.