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el vpi1.10.2018 – +++ Zwei Mal Totalschaden +++

A9 / SELBITZ, LKR. HOF. Ein Sachschaden von insgesamt etwa 30.000 Euro ist die Bilanz eines Verkehrsunfalls am Sonntagmittag auf der Autobahn A9. Die Verkehrspolizei Hof führte die Verkehrsunfallaufnahme durch.

Ein 71 Jahre alter Opelfahrer befand sich, gegen 11 Uhr, auf dem Weg in Richtung München. Kurz vor dem Autobahndreieck „Bayerisches Vogtland“ kam der Mann mit seinem Wagen offenbar aufgrund einer Unachtsamkeit von der mittleren auf die linke Fahrspur. Auf diesem Fahrstreifen befand sich jedoch ein 56-Jähriger mit seinem Volvo, der letztlich einen Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge nicht mehr verhindern konnte. Bei dem Unfall blieben beide Beteiligte unverletzt. Allerdings entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 30.000 Euro. Die Ermittlungen zum Unfallhergang hat vor Ort die Hofer Verkehrspolizei übernommen.

 

+++ Unfall führte zu Folgeunfall +++

A93 / MARKTREDWITZ, LKR. WUNSIEDEL. Der Sekundenschlaf einer 79-Jährigen war am Sonntagnachmittag auf der Autobahn A93 die Ursache dafür, dass sie die Kontrolle über ihren Wagen verlor und gegen die Leitplanke stieß. Im nachfolgenden Verkehr kam es dann zu einem Auffahrunfall, bei dem sich zwei Personen schwer verletzten.

Die Frau fuhr, gegen 14.45 Uhr, mit ihrem Opel Corsa auf der Autobahn in Richtung Hof. Dabei schlief die Fahrerin offenbar kurzzeitig am Steuer ein und geriet dadurch in die Mittelschutzplanke. Im Anschluss geriet die Frau nach rechts von der Fahrbahn ab und prallte gegen die dortige Leitplanke. Letztlich blieb die 79-Jährige quer zur Autobahn auf dem Standstreifen stehen. Die Frau verletzte sich dabei nicht. Der Sachschaden lag bei insgesamt circa 3.500 Euro.

Aufgrund dessen staute sich jedoch der nachfolgende Verkehr. Diesen Umstand erkannte ein 84 Jahre alter Skodafahrer zu spät und fuhr auf den vorausfahrenden VW Golf eines 68-Jährigen auf. Während die zwei Insassen des ersten Fahrzeugs unverletzt blieben, erlitten der Unfallverursacher und seine Beifahrerin schwere, jedoch nicht lebensgefährliche Verletzungen. Die beiden Personen kamen mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus. An den beiden Autos entstand ein Gesamtschaden in Höhe von etwa 15.000 Euro.

Zur Versorgung der Verletzten und Bergung der drei Unfallwägen musste die Autobahn in Fahrtrichtung Hof für etwa eine Stunde gesperrt werden. Die Verkehrspolizei Hof ermittelt nun gegen die 79-Jährige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und gegen den 84 Jahre alten Fahrer aufgrund der fahrlässigen Körperverletzung.

 

+++ Grenzpolizei entdeckt Drogen +++

A9 / BERG, LKR. HOF. Weil er am Sonntagnachmittag auf der Autobahn A9 bei einer Kontrolle der Grenzpolizeigruppe der Verkehrspolizei Hof eine geringe Menge Rauschgift mitführte, muss sich jetzt ein 28-Jähriger strafrechtlich verantworten.

Gegen 15.30 Uhr stoppten die Beamten an der Rastanlage „Frankenwald“ einen Mercedes Vito. Im Rahmen der nachfolgenden Kontrolle entdeckten die Polizisten bei dem Beifahrer im Reisegepäck eine geringe Menge Marihuana. Die Grenzpolizisten beschlagnahmten daraufhin das Rauschmittel. Weiterhin leiteten die Ordnungshüter ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz gegen den Mann ein.

 

+++ Britischer Lernführerschein reicht nicht +++

A9 / BERG, LKR. HOF. Die Erkenntnis, dass nicht jeder Führerschein zum Autofahren in Deutschland reicht, erlangte am Sonntagnachmittag ein 49 Jahre alter Mann bei einer Kontrolle der Grenzpolizeigruppe der Verkehrspolizei Hof auf der Autobahn A9. Gegen den Autofahrer läuft nun ein Strafverfahren.

Kurz vor 14.45 Uhr überprüften die Polizisten an der Rastanlage „Frankenwald“ den mit drei Personen besetzten Opel Astra. Auf Nachfrage übergab der ungarische Fahrer einen auf seinen Namen ausgestellten, sogenannten britischen Lernführerschein. Diese Fahrerlaubnis berechtigt jedoch nicht in Deutschland ein Auto zu fahren. Aus diesem Grund unterbanden die Ordnungshüter die Weiterfahrt. Ein weiterer Insasse mit einer gültigen Fahrerlaubnis übernahm daraufhin diese Aufgabe. Der 49-Jährige musste zuvor jedoch zum Zwecke des Strafverfahrens wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Sicherheitsleistung hinterlegen.

 

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